IQWiG2015Onkologie

Afatinib bei NSCLC: Therapie bei EGFR-Mutationen

Diese Leitlinie stammt aus 2015 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2015)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der IQWiG-Bericht A15-17 bewertet den Zusatznutzen von Afatinib bei erwachsenen Patienten mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem nichtkleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC). Voraussetzung ist das Vorliegen aktivierender EGFR-Mutationen bei Patienten, die zuvor keine EGFR-Tyrosinkinase-Inhibitoren (TKI) erhalten haben.

Die Bewertung unterscheidet zwischen nicht vorbehandelten Patienten und solchen, die bereits eine platinbasierte Chemotherapie erhalten haben. Bei den nicht vorbehandelten Patienten wird zusätzlich nach dem Allgemeinzustand (ECOG-PS) differenziert.

Als Grundlage für die Bewertung der nicht vorbehandelten Patienten mit einem ECOG-PS von 0 oder 1 diente die randomisierte, offene Zulassungsstudie LUX-Lung 3. In dieser wurde Afatinib mit der Kombination aus Cisplatin und Pemetrexed verglichen.

Empfehlungen

Die Nutzenbewertung des IQWiG formuliert differenzierte Aussagen zum Zusatznutzen von Afatinib basierend auf dem Vorbehandlungsstatus und dem Mutationstyp.

Nicht vorbehandelte Patienten (ECOG-PS 0 oder 1)

Für diese Patientengruppe zeigt der Bericht eine relevante Effektmodifikation durch den spezifischen EGFR-Mutationstyp. Das Ausmaß des Zusatznutzens wird daher für drei Subgruppen separat bewertet:

  • Del19-Mutation: Es zeigt sich ein Hinweis auf einen erheblichen Zusatznutzen. Dies begründet sich maßgeblich durch einen Überlebensvorteil sowie positive Effekte bei der Symptomkontrolle.

  • L858R-Mutation: Das IQWiG sieht einen Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen. Ein Überlebensvorteil ist nicht belegt, jedoch überwiegen positive Effekte bei der Morbidität und der gesundheitsbezogenen Lebensqualität.

  • Andere EGFR-Mutationen: Für diese Subgruppe ergibt sich ein Anhaltspunkt für einen geringeren Nutzen im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie. Ausschlaggebend hierfür ist ein negativer Effekt beim Gesamtüberleben.

Nicht vorbehandelte Patienten (ECOG-PS 2)

Für Patienten mit einem ECOG-PS von 2 lagen keine relevanten vergleichenden Studiendaten vor. Ein Zusatznutzen von Afatinib gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie (Erlotinib oder Gefitinib) ist laut Bericht für diese Gruppe nicht belegt.

Vorbehandelte Patienten

Für Patienten, die bereits mit einer platinbasierten Chemotherapie vorbehandelt wurden, legte der pharmazeutische Unternehmer lediglich Daten einer einarmigen Studie vor.

Da keine direkt vergleichenden Daten gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie vorlagen, gilt ein Zusatznutzen für diese Teilpopulation als nicht belegt.

Nebenwirkungen und Sicherheit

Hinsichtlich schwerwiegender unerwünschter Ereignisse (SUE) und Therapieabbrüchen zeigten sich keine bedeutsamen Unterschiede zwischen Afatinib und der Chemotherapie.

Spezifische Nebenwirkungen wie Diarrhö, Hautausschlag und Paronychie traten unter Afatinib häufiger auf. Im Chemotherapie-Arm wurden hingegen vermehrt Fatigue, Neutropenie und Leukopenie beobachtet.

Dosierung

Der Bericht beschreibt die in der Zulassungsstudie LUX-Lung 3 verwendeten Dosierungsschemata für die Erstlinientherapie.

WirkstoffDosierungAnwendungsdauer
Afatinib40 mg/Tag oral (Startdosis)Kontinuierlich bis zur Krankheitsprogression oder Unverträglichkeit
Cisplatin75 mg/m2 Körperoberfläche i.v. (Tag 1)Maximal 6 Zyklen (Zyklusdauer: 21 Tage)
Pemetrexed500 mg/m2 Körperoberfläche i.v. (Tag 1)Maximal 6 Zyklen (Zyklusdauer: 21 Tage)

Dosisanpassungen für Afatinib (Erhöhung auf 50 mg/Tag oder Reduktion bis auf 20 mg/Tag) erfolgten in der Studie nach einem festgelegten Schema basierend auf der Verträglichkeit.

Kontraindikationen

Der Bericht weist auf spezifische unerwünschte Ereignisse hin, die ein Absetzen oder eine Unterbrechung der Therapie erfordern können.

Eine dauerhafte Beendigung der Afatinib-Therapie wird beschrieben, wenn Patienten eine reduzierte Dosis von 20 mg/Tag nicht vertragen.

Zudem wird ein Absetzen bei Diagnose einer ulzerativen Keratitis, einer interstitiellen Lungenerkrankung oder einer schweren Beeinträchtigung der Leberfunktion aufgeführt.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Der Bericht verdeutlicht, dass der Zusatznutzen von Afatinib in der Erstlinientherapie stark vom spezifischen EGFR-Mutationstyp abhängt. Es wird hervorgehoben, dass nur bei der Del19-Mutation ein Hinweis auf einen erheblichen Zusatznutzen mit Überlebensvorteil besteht, während bei seltenen Mutationen sogar ein Anhaltspunkt für einen geringeren Nutzen vorliegt. Eine präzise molekularpathologische Differenzierung der Mutation ist daher für die Therapieentscheidung essenziell.

Häufig gestellte Fragen

Laut IQWiG-Bericht besteht für nicht vorbehandelte Patienten mit ECOG-PS 0 oder 1 und einer Del19-Mutation ein Hinweis auf einen erheblichen Zusatznutzen. Dies basiert auf einem signifikanten Überlebensvorteil gegenüber der Chemotherapie.

Der Bericht sieht für Patienten mit anderen (seltenen) EGFR-Mutationen einen Anhaltspunkt für einen geringeren Nutzen im Vergleich zur Chemotherapie. In dieser Subgruppe zeigte sich ein negativer Effekt auf das Gesamtüberleben.

Für Patienten, die bereits eine platinbasierte Chemotherapie erhalten haben, ist ein Zusatznutzen laut Bewertung nicht belegt. Es lagen keine geeigneten vergleichenden Studiendaten gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie vor.

Die Bewertung führt Diarrhö, Hautausschlag und Nagelveränderungen (Paronychie) als häufige spezifische unerwünschte Ereignisse unter Afatinib auf. Schwerwiegende unerwünschte Ereignisse insgesamt traten jedoch ähnlich häufig auf wie unter der Chemotherapie.

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Quelle: IQWiG A15-17: Afatinib - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (Dossierbewertung) (IQWiG, 2015). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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