WHO-Leitlinie 2021: Wasserqualität von Badegewässern
📋Auf einen Blick
- •Fokus auf präventives Risikomanagement durch die Implementierung von Recreational Water Safety Plans (RWSPs).
- •Intestinale Enterokokken dienen als alleiniger Hauptindikator für fäkale Verunreinigungen in Süß- und Salzwasser.
- •Die Leitlinie definiert spezifische Grenzwerte für Cyanotoxine (z.B. Microcystin 24 µg/L) und ein dreistufiges Warnsystem für Algenblüten.
- •Für Strandsand wurde ein vorläufiger Richtwert von 60 KBE/g für intestinale Enterokokken festgelegt.
Hintergrund
Die aktualisierte WHO-Leitlinie (2021) zur Qualität von Badegewässern (Küsten- und Süßwasser) fokussiert sich ausschließlich auf die Wasserqualität. Andere Risiken wie Ertrinken oder Sonnenexposition sind in dieser spezifischen Richtlinie ausgeschlossen. Im Zentrum der Empfehlungen steht das präventive Risikomanagement durch sogenannte Recreational Water Safety Plans (RWSPs). Diese Pläne umfassen die Systembewertung, kontinuierliche Überwachung sowie Management- und Kommunikationsstrategien.
Mikrobielle Wasserqualität und fäkale Verunreinigung
Als primärer Indikator für fäkale Verunreinigungen in marinen und Süßgewässern dienen intestinale Enterokokken. Die WHO empfiehlt die Nutzung dieses einzelnen Indikators, um die Analyse und Interpretation im operativen Alltag zu vereinfachen. Die Einstufung der Gewässerqualität erfolgt in vier Kategorien basierend auf dem 95. Perzentil der intestinalen Enterokokken pro 100 ml:
| Kategorie | Intestinale Enterokokken (95. Perzentil/100 ml) | Geschätztes Risiko pro Exposition |
|---|---|---|
| A | <= 40 | Geringes Risiko: <1 % Risiko für gastrointestinale (GI) Erkrankungen, <0,3 % für akute fieberhafte Atemwegserkrankungen (AFRI). |
| B | 41–200 | Schwellenwert: 1–5 % GI-Risiko, 0,3–1,9 % AFRI-Risiko. |
| C | 201–500 | Erhöhtes Risiko: 5–10 % GI-Risiko, 1,9–3,9 % AFRI-Risiko. |
| D | > 500 | Signifikantes Risiko: >10 % GI-Risiko, >3,9 % AFRI-Risiko. |
Schädliche Algenblüten (Cyanobakterien)
Für Süß- und Brackwasser etabliert die Leitlinie ein dreistufiges Warnsystem (Vigilance, Alert 1, Alert 2) basierend auf Biovolumen, Chlorophyll-a und Sichttiefe. Zudem wurden vorläufige Richtwerte für spezifische Cyanotoxine definiert, um die Gesundheit der Badenden zu schützen:
| Cyanotoxin | Richtwert (Süßwasser) | Bemerkung |
|---|---|---|
| Microcystin | 24 µg/L | Vorläufiger Richtwert |
| Cylindrospermopsin | 6 µg/L | Vorläufiger Richtwert |
| Anatoxin-a | 60 µg/L | Konservativer gesundheitsbasierter Referenzwert |
| Saxitoxin | 30 µg/L | Richtwert |
Strandsand und Chemikalien
Neben dem Wasser selbst werden auch Strandsand und chemische Verunreinigungen in die Risikobewertung einbezogen:
- Strandsand: Es gilt ein vorläufiger Richtwert von 60 KBE/g (Koloniebildende Einheiten pro Gramm) für intestinale Enterokokken. Präventive Maßnahmen wie das Fernhalten von Hunden und Vögeln sowie ein striktes Abfallmanagement werden dringend empfohlen.
- Chemikalien: Als Screening-Ansatz sollten Substanzen untersucht werden, deren Konzentration im Badewasser den Richtwert der WHO-Trinkwasserleitlinie um das 20-Fache übersteigt.
💡Praxis-Tipp
Nutzen Sie intestinale Enterokokken als primären Indikator für fäkale Verunreinigungen in Süß- und Salzwasser, um die Überwachung zu vereinfachen. Achten Sie bei Verdacht auf Algenblüten auf die Sichttiefe: Ein Wert von < 0,5–1 m deutet auf ein kritisches Level (Alert Level 2) hin.