Vitamin D und B12: Indikation zum Screening im Alter
Hintergrund
Der IQWiG-HTA-Bericht HT20-04 untersucht, ob asymptomatische Personen ab 50 Jahren von einer regelmäßigen Bestimmung der Vitamin-D- und Vitamin-B12-Werte im Blut profitieren. Ein Mangel an diesen Vitaminen kommt im höheren Lebensalter häufig vor und wird oft mit diversen altersassoziierten Erkrankungen in Verbindung gebracht.
Vitamin D ist wesentlich für den Knochenstoffwechsel, während Vitamin B12 für die Blutbildung und das Nervensystem benötigt wird. Bei älteren Menschen nimmt die Fähigkeit zur Eigensynthese von Vitamin D in der Haut ab, und auch die Resorption von Vitamin B12 aus der Nahrung kann gestört sein.
Oftmals wird bei Erwachsenen ein Vitamin-D-Wert unter 20 ng/ml und ein Vitamin-B12-Wert unter 200 pg/ml als Mangel definiert. Die zentrale Fragestellung des Berichts ist, ob ein anlassloses Screening mit anschließender Substitution bei diesen Personen klinisch relevante Endpunkte wie Frakturen oder kognitive Einbußen verbessern kann.
Empfehlungen
Der Bericht formuliert klare Schlussfolgerungen bezüglich der laborchemischen Bestimmung und anschließenden Substitution bei asymptomatischen Personen.
Fehlender Nutzennachweis für das Screening
Laut Bericht gibt es keine direkte Evidenz, die einen Nutzen oder Schaden einer regelmäßigen Screeninguntersuchung auf einen Vitamin-D- oder Vitamin-B12-Mangel belegt. Es wird daher nicht empfohlen, asymptomatische Personen ab 50 Jahren anlasslos zu testen.
Indirekte Evidenz zur Vitamin-D-Substitution
Die Auswertung von Therapiestudien zur Vitamin-D-Substitution bei asymptomatischen Personen mit nachgewiesenem Mangel ergab keinen Anhaltspunkt für einen klinischen Nutzen. Die Substitution zeigte keine signifikanten Effekte auf folgende Endpunkte:
-
Gesamtmortalität und kardiovaskuläre Erkrankungen
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Prävention von Frakturen und Stürzen
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Inzidenz von Diabetes mellitus oder Malignomen
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Prävention von Infektionen oder Depressionen
Indirekte Evidenz zur Vitamin-B12-Substitution
Auch für die Behandlung eines laborchemischen Vitamin-B12-Mangels ohne klinische Symptomatik fehlt der Nutzennachweis. Die verfügbaren Daten zeigten keinen Anhaltspunkt für einen Nutzen hinsichtlich der kognitiven Funktion.
Gesundheitsökonomische und ethische Aspekte
Da kein medizinischer Nutzen der Intervention festgestellt werden konnte, ist ein anlassloses Screening nicht kosteneffektiv. Aus ethischer Perspektive wird ein präventives Screening mit anschließender Substitution bei symptomlosem Mangel ebenfalls nicht befürwortet.
💡Praxis-Tipp
Laut Bericht ist die anlasslose Bestimmung von Vitamin D und Vitamin B12 bei asymptomatischen Personen ab 50 Jahren medizinisch nicht sinnvoll, da eine anschließende Substitution keinen belegten klinischen Nutzen bringt. Es wird hervorgehoben, dass eine laborchemische Diagnostik stattdessen nur bei einem konkreten klinischen Verdacht auf eine Mangelerscheinung oder bei spezifischen Risikogruppen erfolgen sollte.
Häufig gestellte Fragen
Der Bericht rät von einem anlasslosen Screening auf Vitamin D bei asymptomatischen Personen ab 50 Jahren ab. Es konnte kein klinischer Nutzen für die Prävention von Frakturen, Stürzen oder anderen Erkrankungen nachgewiesen werden.
Laut der ausgewerteten Evidenz gibt es keinen Anhaltspunkt dafür, dass eine Vitamin-B12-Substitution bei symptomlosen älteren Menschen die kognitive Funktion verbessert oder einer Demenz vorbeugt.
Die laborchemische Bestimmung von Vitamin D und Vitamin B12 ist in Deutschland bei asymptomatischen Personen keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie wird nur bei einem medizinisch begründeten klinischen Verdacht erstattet.
Es existiert kein international einheitlicher Grenzwert. In vielen Studien und Leitlinien wird jedoch eine 25-Hydroxy-Vitamin-D-Serumkonzentration von unter 20 ng/ml (50 nmol/l) als Mangel definiert.
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Quelle: IQWiG HT20-04: Blutwerte: Profitieren ältere Personen von einer regelmäßigen Bestimmung der Vitamin B12- und Vitamin D-Werte im Blut? (IQWiG, 2022). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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