G-BA2022

Tixagevimab/Cilgavimab: Therapieempfehlung bei COVID-19

Diese Leitlinie stammt aus 2022 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2022)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Dieser Artikel basiert auf den Informationen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zum Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Tixagevimab/Cilgavimab (Handelsname Evusheld). Das Verfahren wurde am 20.04.2023 mit einem entsprechenden Beschluss abgeschlossen.

Tixagevimab und Cilgavimab sind monoklonale Antikörper, die im therapeutischen Gebiet der Infektionskrankheiten zur Behandlung der Coronavirus-Krankheit 2019 (COVID-19) eingesetzt werden.

Der vorliegende Text skizziert die formalen Rahmenbedingungen der erstmaligen Dossierpflicht. Für das konkrete Ergebnis der Nutzenbewertung (wie das Ausmaß des Zusatznutzens) sowie die Details zur zweckmäßigen Vergleichstherapie verweist das Dokument auf die zugehörigen Beschlusstexte und tragenden Gründe, da diese im Kurztext nicht explizit abgebildet sind.

Empfehlungen

Anwendungsgebiet und Patientenpopulation

Laut G-BA-Dokument wird Tixagevimab/Cilgavimab (Evusheld) zur Behandlung einer Coronavirus-19-Erkrankung bei einer spezifischen Patientengruppe angewendet. Die Zulassung umfasst folgende Kriterien:

  • Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren

  • Ein Mindestkörpergewicht von 40 kg

  • Es wird keine zusätzliche Sauerstoffzufuhr benötigt

  • Es besteht ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf von COVID-19

Nutzenbewertung und Vergleichstherapie

Das Verfahren zur Nutzenbewertung wurde am 15.10.2022 begonnen und nach Einreichung der Dossiers sowie einer mündlichen Anhörung am 20.04.2023 abgeschlossen.

Der vorliegende Kurztext verweist für die Festlegung der zweckmäßigen Vergleichstherapie und die konkreten Ergebnisse des Zusatznutzens explizit auf die Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie. Die detaillierten tragenden Gründe und der vollständige Beschlusstext sind in den entsprechenden G-BA-Dokumenten vom 20.04.2023 hinterlegt.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass für die genaue Bestimmung des Zusatznutzens und der zweckmäßigen Vergleichstherapie von Tixagevimab/Cilgavimab die vollständigen Beschlusstexte und tragenden Gründe der Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie herangezogen werden müssen.

Häufig gestellte Fragen

Das Medikament wird bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren angewendet. Zusätzlich wird ein Mindestkörpergewicht von 40 kg vorausgesetzt.

Es wird bei Patienten eingesetzt, die keine zusätzliche Sauerstoffzufuhr benötigen. Zudem muss ein erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf bestehen.

Die konkreten Ergebnisse der Nutzenbewertung und die zweckmäßige Vergleichstherapie sind in der Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie sowie den tragenden Gründen zum Beschluss vom 20.04.2023 dokumentiert.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Tixagevimab/Cilgavimab (Erstmalige Dossierpflicht: COVID-19, keine Erfordernis zusätzlicher Sauerstoffzufuhr, ≥ 12 Jahre) (G-BA, 2022). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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