G-BA2021

Teriflunomid: Indikation bei RRMS für Kinder (10-17 J.)

Diese Leitlinie stammt aus 2021 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2021)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Das Dokument des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) befasst sich mit der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Teriflunomid (Handelsname Aubagio). Es geht dabei um eine Erweiterung des Anwendungsgebiets auf eine jüngere Altersgruppe.

Die schubförmig-remittierende Multiple Sklerose (RRMS) ist eine chronisch-entzündliche Erkrankung des zentralen Nervensystems. Eine frühzeitige und effektive Therapie ist entscheidend, um das Fortschreiten der Erkrankung und neurologische Ausfälle zu verzögern.

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten des G-BA-Verfahrens. Da der Quelltext kurz ist und primär formale Aspekte abbildet, beschränkt sich die Darstellung auf die Rahmenbedingungen der Indikationserweiterung.

Empfehlungen

Die Publikation des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) formuliert folgende Eckdaten zur Nutzenbewertung:

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Laut Dokument ist Teriflunomid (Aubagio) für Personen mit schubförmig-remittierender Multipler Sklerose (MS) angezeigt. Die Zulassung umfasst:

  • Erwachsene Betroffene

  • Kinder und Jugendliche ab einem Alter von 10 Jahren

Zusatznutzen und Vergleichstherapie

Das vorliegende administrative Dokument verweist für die Definition der zweckmäßigen Vergleichstherapie explizit auf die tragenden Gründe des Beschlusses. Das genaue Ausmaß des Zusatznutzens sowie die statistische Sicherheit werden laut Text in den vollständigen Beschlussdokumenten definiert.

Die Nutzenbewertung durch das IQWiG, welche im November 2021 veröffentlicht wurde, bildet die methodische Grundlage für diese Einordnung.

Verfahrensdetails

Das Bewertungsverfahren wurde im August 2021 offiziell eingeleitet. Der finale Beschluss zur Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie trat am 20.01.2022 in Kraft. Damit ist das Verfahren zur Indikationserweiterung formal abgeschlossen.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass für die klinische Einordnung des exakten Zusatznutzens und der zweckmäßigen Vergleichstherapie von Teriflunomid bei Jugendlichen die vollständigen Beschlussdokumente des G-BA vom 20.01.2022 herangezogen werden müssen, da das vorliegende Dokument lediglich den administrativen Rahmen abbildet.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA-Dokument ist der Wirkstoff für Kinder und Jugendliche ab einem Alter von 10 Jahren sowie für Erwachsene angezeigt.

Die Bewertung bezieht sich ausschließlich auf die schubförmig-remittierende Multiple Sklerose (RRMS).

Das Dokument verweist für die genaue Definition der Vergleichstherapie und des Zusatznutzens auf die tragenden Gründe des G-BA-Beschlusses vom 20.01.2022.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Teriflunomid (Neues Anwendungsgebiet: schubförmig remittierende Multiple Sklerose, 10–17 Jahre) (G-BA, 2021). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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