STIKO Geschäftsordnung: Aufgaben und Beschlussfassung
Hintergrund
Die Ständige Impfkommission (STIKO) ist ein beim Robert Koch-Institut (RKI) eingerichtetes Expertengremium. Die vorliegende Geschäftsordnung regelt die Struktur, die gesetzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Kommission.
Die STIKO besteht in der Regel aus 16 bis 22 unabhängigen Mitgliedern aus verschiedenen Fachdisziplinen. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beruft die Experten für eine Amtsperiode von jeweils drei Jahren.
Die Mitgliedschaft ist ein persönliches Ehrenamt, das zur unparteiischen Aufgabenerfüllung und zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Die Mitglieder erhalten für ihre Tätigkeit kein Honorar, sondern lediglich eine Aufwandsentschädigung für anfallende Reisekosten.
💡Praxis-Tipp
Ein relevanter Aspekt für den klinischen Alltag ist das beschleunigte Verfahren bei Impfstoff-Lieferengpässen. Die STIKO kann in solchen Ausnahmesituationen sehr kurzfristig und ohne das reguläre sechswöchige Stellungnahmeverfahren angepasste Impfempfehlungen veröffentlichen. Die Leitlinie ermöglicht dadurch eine schnelle Reaktion auf aktuelle Versorgungsengpässe.
Häufig gestellte Fragen
Die Kommission besteht laut Geschäftsordnung aus 16 bis 22 ehrenamtlichen Mitgliedern unterschiedlicher Fachdisziplinen. Sie werden vom Bundesministerium für Gesundheit für eine Periode von drei Jahren berufen.
Nein, die Sitzungen der Kommission sind nicht öffentlich. Es nehmen jedoch Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit, des RKI und des Paul-Ehrlich-Instituts mit beratender Stimme teil.
Die Mitglieder müssen mögliche Befangenheiten vor jeder Sitzung schriftlich offenlegen. Bei relevanten Verbindungen zur Pharmaindustrie, wie etwa bezahlten Vorträgen in den letzten drei Jahren, werden die betroffenen Mitglieder von der Beschlussfassung zur jeweiligen Indikation ausgeschlossen.
Die Geschäftsordnung sieht vor, dass betroffene Fachkreise in der Regel höchstens sechs Wochen Zeit für eine Stellungnahme zum Beschlussentwurf haben. Bei akuten Lieferengpässen kann dieses Verfahren jedoch übersprungen werden.
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Quelle: RKI: geschaeftsordnung inhalt (RKI/STIKO, 2026). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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