STIKO-Neuberufung & RSV-Prävention: RKI Pressemitteilung
Hintergrund
Diese Zusammenfassung basiert auf einer Pressemitteilung des Robert Koch-Instituts (RKI) zur konstituierenden Sitzung der Ständigen Impfkommission (STIKO) im März 2024.
Die STIKO hat sich für die Berufungsperiode 2024 bis 2027 neu aufgestellt. Vierzehn der neunzehn Mitglieder treten ihre erste Amtszeit an, wobei erstmals auch die Fachdisziplinen mathematische Modellierung, Kommunikationswissenschaft und Geriatrie vertreten sind.
Den Vorsitz übernimmt der Virologe Prof. Klaus Überla, stellvertretende Vorsitzende ist die Gynäkologin Dr. Marianne Röbl-Mathieu. Die Aufgabe der unabhängigen Expertenkommission bleibt die Erarbeitung evidenzbasierter Impfempfehlungen für Deutschland unter Berücksichtigung des individuellen und bevölkerungsbezogenen Nutzens.
💡Praxis-Tipp
Da die STIKO-Empfehlung zur RSV-Prävention bei Säuglingen aktuell noch als Beschlussentwurf vorliegt und das Stellungnahmeverfahren durchläuft, wird darauf hingewiesen, dass finale Vorgaben für die Praxis erst nach Abschluss dieses Prozesses zur Verfügung stehen. Es wird empfohlen, bis zur Veröffentlichung der finalen Richtlinie die offiziellen Bekanntmachungen aufmerksam zu verfolgen.
Häufig gestellte Fragen
Laut RKI-Pressemitteilung fokussiert sich die STIKO neben der RSV-Prävention auf Impfungen gegen Influenza, COVID-19, Meningokokken und Pneumokokken.
Die STIKO hat einen Beschlussentwurf zur RSV-Präventionsstrategie für Säuglinge abgestimmt. Dieser wird nun finalisiert und in das Stellungnahmeverfahren der Bundesländer und Fachkreise gegeben.
Das Gremium wählte den Virologen Prof. Klaus Überla zum Vorsitzenden und die Gynäkologin Dr. Marianne Röbl-Mathieu zur stellvertretenden Vorsitzenden.
Erstmals sind in der aktuellen Berufungsperiode Experten aus den Bereichen mathematische Modellierung, Kommunikationswissenschaft und Geriatrie in der Kommission vertreten.
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Quelle: RKI: PM 2024-03-14 (RKI/STIKO, 2026). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.