Lebertransplantation: StatPearls Leitlinie
Hintergrund
Die StatPearls-Leitlinie beschreibt die Lebertransplantation als lebensrettende Intervention bei akutem oder chronischem Leberversagen im Endstadium. Sie kommt zum Einsatz, wenn alle anderen medizinischen Therapien versagt haben.
Die Überlebensraten nach einer Lebertransplantation sind laut Leitlinie exzellent. Sie erreichen 90 Prozent im ersten Jahr und 77 Prozent nach fünf Jahren.
Die funktionelle Anatomie der Leber wird nach der Couinaud-Klassifikation in acht Segmente unterteilt. Diese Einteilung ist besonders für die chirurgische Planung bei Lebendspenden oder Split-Lebertransplantationen relevant.
Empfehlungen
Die Leitlinie definiert klare Kriterien für die Indikationsstellung und Priorisierung zur Lebertransplantation. Bis zu 80 Prozent der Transplantationen werden bei dekompensierter Zirrhose durchgeführt.
Priorisierung und Scores
Zur Priorisierung auf der Warteliste wird primär der Model for End-Stage Liver Disease (MELD) Score herangezogen. Dieser berechnet die geschätzte Drei-Monats-Mortalität anhand von Serumkreatinin, Bilirubin und der International Normalized Ratio (INR).
Die Leitlinie verweist zudem auf aktualisierte Versionen wie den MELD-Na (inklusive Natrium) und den MELD 3.0. Für bestimmte Erkrankungen wie das hepatozelluläre Karzinom (HCC) oder seltene Stoffwechselerkrankungen können MELD-Ausnahmepunkte (Exception Points) vergeben werden.
Akutes Leberversagen (ALF)
Das akute Leberversagen stellt eine hochdringliche Indikation (Status 1a) dar. Für die höchste Priorisierung auf der Warteliste müssen laut Leitlinie folgende Kriterien erfüllt sein:
| Kriterium | Bedingung |
|---|---|
| Behandlungsort | Aufnahme auf der Intensivstation |
| Organersatzverfahren | Notwendigkeit von Beatmung und Hämodialyse |
| Gerinnung | INR-Wert über 2 |
| Neurologie | Entwicklung einer hepatischen Enzephalopathie innerhalb von 8 Wochen nach Symptombeginn |
Hepatozelluläres Karzinom (HCC)
Bei Personen mit HCC wird eine Transplantation empfohlen, wenn die Mailand-Kriterien (Milan Criteria) erfüllt sind. Die Leitlinie definiert diese wie folgt:
| Parameter | Anforderung nach Milan-Kriterien |
|---|---|
| Tumoranzahl und -größe | Ein Tumor < 5 cm ODER bis zu 3 Tumore, jeweils < 3 cm im Durchmesser |
| Metastasierung | Keine Metastasen (bestätigt durch CT-Thorax und Knochenszintigraphie) |
| Gefäßbeteiligung | Fehlen einer Makrogefäßinvasion |
| Resektabilität | Der Tumor muss als inoperabel eingestuft sein |
Präoperative Evaluation
Vor einer Transplantation wird eine umfassende interdisziplinäre Evaluation empfohlen. Die Leitlinie hebt folgende Aspekte hervor:
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Kardiologische Abklärung mittels EKG und Belastungstest, insbesondere ab 50 Jahren.
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Ausschluss einer schweren pulmonalen Hypertonie, da ein mittlerer Pulmonalarteriendruck über 50 mmHg mit einer extrem hohen Mortalität assoziiert ist.
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Überprüfung der Nierenfunktion, da eine schwere Niereninsuffizienz eine simultane Leber-Nieren-Transplantation erforderlich machen kann.
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Vollständiger Verzicht auf Nikotin, um das Risiko für kardiovaskuläre Ereignisse und Leberarterienthrombosen zu senken.
Postoperative Komplikationen
Die Leitlinie unterscheidet zwischen frühen und späten Komplikationen. Zu den schwerwiegendsten Frühkomplikationen zählen das primäre Transplantatversagen und die Leberarterienthrombose.
Als späte Komplikationen werden häufig chronische Nierenerkrankungen, Bluthochdruck, Diabetes mellitus und Dyslipidämien beobachtet. Diese sind laut Leitlinie maßgeblich auf die Langzeittoxizität der immunsuppressiven Medikamente zurückzuführen.
Kontraindikationen
Die Leitlinie definiert mehrere absolute und relative Kontraindikationen für eine Lebertransplantation.
Zu den absoluten Kontraindikationen zählen:
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Ein MELD-Score unter 15 (ohne Vorliegen einer MELD-Ausnahme)
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Fortgeschrittene kardiale oder pulmonale Erkrankungen
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Aktiver Alkohol- oder Drogenkonsum
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Hepatozelluläres Karzinom oder perihiläres Cholangiokarzinom mit Metastasierung
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Unbehandelter septischer Schock oder Sepsis
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Extrahepatische Malignome (es sei denn, es besteht seit mehr als 2 Jahren Tumorfreiheit mit geringem Rezidivrisiko)
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Schwerwiegende anatomische Anomalien, die eine Transplantation unmöglich machen
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Fehlende psychosoziale Unterstützung
Als relative Kontraindikationen werden unter anderem ein Body-Mass-Index (BMI) über 40 kg/m², fortgeschrittenes Alter, allgemeine Gebrechlichkeit (Frailty) und ausgedehnte Voroperationen am Abdomen genannt.
💡Praxis-Tipp
In der ersten postoperativen Woche ist ein Anstieg der Leberenzyme aufgrund von Ischämieschäden häufig. Es wird jedoch dringend empfohlen, in dieser Phase eine Leberarterienthrombose mittels Doppler-Ultraschall auszuschließen, da diese asymptomatisch verlaufen kann und unbehandelt zu Transplantatnekrose und Ischämie führt.
Häufig gestellte Fragen
Laut Leitlinie ist ein akutes Leberversagen eine hochdringliche Indikation (Status 1a). Dies gilt insbesondere, wenn Betroffene intensivpflichtig sind, beatmet werden müssen und eine hepatische Enzephalopathie entwickeln.
Der MELD-Score schätzt die Drei-Monats-Mortalität anhand von Laborwerten wie Bilirubin, INR und Kreatinin. Er wird primär genutzt, um Personen auf der Warteliste nach Dringlichkeit zu priorisieren.
Ein fortgeschrittenes Alter (über 70 Jahre) stellt laut Leitlinie keine absolute Kontraindikation dar. Sorgfältig ausgewählte ältere Personen ohne unkontrollierte Begleiterkrankungen können von dem Eingriff profitieren.
Eine HIV-Infektion gilt nicht mehr als absolute Kontraindikation. Die Leitlinie gibt an, dass eine Transplantation möglich ist, wenn die CD4-Zellzahl über 100/µL liegt und die Viruslast vor dem Eingriff nicht nachweisbar ist.
Bei einem hepatozellulären Karzinom (HCC) müssen die Mailand-Kriterien erfüllt sein. Es darf maximal ein Tumor unter 5 cm oder bis zu drei Tumore unter 3 cm vorliegen, ohne Nachweis von Metastasen oder Gefäßinvasion.
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Quelle: StatPearls: Liver Transplantation (StatPearls, 2026). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.