Selbstverletzendes Verhalten: Diagnostik und Therapie
Hintergrund
Die NICE-Leitlinie NG225 befasst sich mit der Beurteilung, Behandlung und Prävention von selbstverletzendem Verhalten bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Selbstverletzung wird dabei als absichtliche Selbstvergiftung oder -verletzung definiert, unabhängig vom offensichtlichen Zweck der Handlung.
Repetitive, stereotype selbstverletzende Verhaltensweisen, wie beispielsweise rhythmisches Kopfschlagen, sind von dieser Definition ausgenommen. Die Empfehlungen richten sich an medizinisches Fachpersonal, Sozialarbeiter sowie an Mitarbeiter im Bildungssektor und im Strafvollzug.
Ein zentraler Aspekt der Leitlinie ist die Förderung eines kooperativen und mitfühlenden Ansatzes in der Patientenversorgung. Es wird ausdrücklich betont, dass strafende, aversive oder kriminalisierende Maßnahmen bei selbstverletzendem Verhalten vermieden werden sollen.
Empfehlungen
Die NICE-Leitlinie formuliert folgende Kernempfehlungen für die Betreuung von Personen nach selbstverletzendem Verhalten:
Psychosoziale Beurteilung
Laut Leitlinie soll zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine psychosoziale Beurteilung durch eine psychiatrische Fachkraft erfolgen. Diese Beurteilung darf nicht verzögert werden, bis die medizinische Behandlung der körperlichen Verletzungen abgeschlossen ist.
Es wird empfohlen, die Beurteilung in einem privaten, geschützten Bereich durchzuführen. Dabei sollen die individuellen Gründe für die Selbstverletzung, die Bedürfnisse der Person sowie mögliche Schutzfaktoren eruiert werden.
Risikobewertung
Die Leitlinie spricht sich ausdrücklich gegen die Verwendung von Risikobewertungsinstrumenten und -skalen aus, um zukünftige Suizide oder wiederholte Selbstverletzungen vorherzusagen. Ebenso wird von einer globalen Risikostratifizierung in niedrige, mittlere oder hohe Risikogruppen abgeraten.
Es wird betont, dass solche Instrumente nicht darüber entscheiden dürfen, wer eine Behandlung erhält oder wer aus der stationären Versorgung entlassen wird. Stattdessen soll sich die Beurteilung auf die individuellen Bedürfnisse und die unmittelbare sowie langfristige Sicherheit der Person konzentrieren.
Akutversorgung in der Notaufnahme
Bei der Vorstellung in einer Notaufnahme wird eine zeitgleiche physische und psychiatrische Versorgung empfohlen. Das Personal soll unverzüglich den Schweregrad der Verletzung, den emotionalen Zustand und mögliche Sicherheits- oder Gefährdungsaspekte erfassen.
Die Leitlinie warnt davor, mechanische Fixierungen in Notaufnahmen einzusetzen, um Selbstverletzungen zu verhindern oder Personen am Verlassen der Einrichtung zu hindern.
Therapeutische Interventionen
Als psychologische Intervention empfiehlt die Leitlinie:
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Eine strukturierte, kognitiv-verhaltenstherapeutisch (CBT) informierte Intervention für Erwachsene (typischerweise 4 bis 10 Sitzungen)
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Die dialektisch-behaviorale Therapie für Adoleszente (DBT-A) bei Kindern und Jugendlichen mit erheblichen Problemen der emotionalen Dysregulation
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Die gemeinsame Erstellung eines individuellen Sicherheitsplans (Safety Plan), der Auslöser, Bewältigungsstrategien und Notfallkontakte umfasst
Es wird darauf hingewiesen, dass medikamentöse Behandlungen nicht als spezifische Intervention zur Reduktion von selbstverletzendem Verhalten angeboten werden sollen.
Nachsorge und Entlassung
Bei anhaltenden Sicherheitsbedenken empfiehlt die Leitlinie, dass das zuständige Team innerhalb von 48 Stunden nach der psychosozialen Beurteilung eine erste Nachsorge anbietet. Vor einer Krankenhausentlassung muss ein klarer Plan für das weitere Management und die Nachsorge mit allen beteiligten Stellen abgestimmt sein.
Kontraindikationen
Die Leitlinie formuliert folgende Warnhinweise und Kontraindikationen:
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Risiko-Scores: Der Einsatz von Risikoskalen zur Vorhersage von Suiziden oder zur Steuerung des Behandlungszugangs wird strikt abgelehnt.
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Mechanische Fixierung: Der Einsatz mechanischer Fixierungen in der Notaufnahme zur Verhinderung von Selbstverletzungen wird nicht empfohlen.
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Strafmaßnahmen: Aversive, strafende oder kriminalisierende Ansätze bei häufigen Episoden von Selbstverletzung sollen vermieden werden.
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Medikamentöse Therapie: Medikamente sollen nicht spezifisch zur Behandlung des selbstverletzenden Verhaltens verordnet werden.
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Verschreibungspraxis: Bei der Verordnung von Medikamenten (z. B. trizyklische Antidepressiva, Opiate) muss die Toxizität bei Überdosierung zwingend berücksichtigt werden. Es wird empfohlen, die Abgabemenge zu begrenzen (z. B. durch Wochenrezepte).
💡Praxis-Tipp
Ein zentraler Praxis-Hinweis der Leitlinie ist der Verzicht auf standardisierte Risikoskalen zur Vorhersage von Suizidalität oder zur Triage. Es wird betont, dass der Zugang zu psychiatrischer Behandlung niemals von einem errechneten Risiko-Score abhängig gemacht werden darf. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die psychosoziale Beurteilung nicht aufgeschoben werden soll, bis die körperlichen Wunden vollständig medizinisch versorgt sind.
Häufig gestellte Fragen
Die Leitlinie empfiehlt keine routinemäßige Krankenhausaufnahme. Eine Aufnahme in ein Allgemeinkrankenhaus sollte laut Leitlinie nur erwogen werden, wenn Sicherheitsbedenken bestehen, die Person nicht an einer psychosozialen Beurteilung teilnehmen kann oder eine psychiatrische Aufnahme nicht indiziert ist.
Es wird eine strukturierte, personenzentrierte und kognitiv-verhaltenstherapeutisch (CBT) informierte psychologische Intervention empfohlen. Diese sollte gemäß Leitlinie so früh wie möglich beginnen und typischerweise 4 bis 10 Sitzungen umfassen.
Wenn nach einer Episode selbstverletzenden Verhaltens weiterhin Sicherheitsbedenken bestehen, empfiehlt die Leitlinie eine erste Nachsorge innerhalb von 48 Stunden. Diese sollte durch das psychiatrische Team, den Hausarzt oder das beurteilende Team erfolgen.
Die Leitlinie rät explizit davon ab, medikamentöse Behandlungen als spezifische Intervention zur Reduktion von Selbstverletzungen anzubieten. Etwaige Begleiterkrankungen wie Depressionen sollen jedoch gemäß den jeweiligen spezifischen Leitlinien behandelt werden.
Es wird empfohlen, Atem- oder Blutalkoholspiegel nicht als Grund zu nutzen, um eine psychosoziale Beurteilung zu verzögern. Wenn die Person aufgrund starker Intoxikation nicht teilnehmen kann, sollen laut Leitlinie regelmäßige Überprüfungen stattfinden, um die Beurteilung schnellstmöglich nachzuholen.
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Quelle: NICE Guideline on Self-Harm Assessment (NICE, 2022). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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