G-BA2015

Secukinumab: Zusatznutzen bei Plaque-Psoriasis

Diese Leitlinie stammt aus 2015 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2015)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Das vorliegende Dokument fasst die administrativen Eckdaten der Nutzenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus dem Jahr 2015 zusammen. Gegenstand des Verfahrens ist der Wirkstoff Secukinumab (Handelsname Cosentyx®).

Secukinumab wird in der Dermatologie zur Behandlung der Plaque-Psoriasis eingesetzt. Bei dieser chronisch-entzündlichen Hauterkrankung kommt es zu schuppenden, geröteten Hautarealen, die die Lebensqualität der Betroffenen stark einschränken können.

Das G-BA-Verfahren nach § 35a SGB V bewertet den Zusatznutzen von neuen Arzneimitteln gegenüber einer zweckmäßigen Vergleichstherapie. Die ursprüngliche Beschlussfassung zu Secukinumab erfolgte im November 2015 und wurde in den Folgejahren durch weitere Verfahren modifiziert.

Empfehlungen

Da es sich bei dem vorliegenden Dokument um eine rein administrative Übersicht des G-BA handelt, werden keine spezifischen klinischen Handlungsanweisungen formuliert. Die zentralen Feststellungen zur Zulassung umfassen:

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Laut G-BA-Dokument ist Secukinumab (Cosentyx®) für folgende Indikation angezeigt:

  • Behandlung erwachsener Personen

  • Vorliegen einer mittelschweren bis schweren Plaque-Psoriasis

  • Eignung für eine systemische Therapie

Zusatznutzen und Vergleichstherapie

Das vorliegende administrative Dokument verweist für die Festlegung der zweckmäßigen Vergleichstherapie auf die detaillierten Beschlusstexte vom 27.11.2015.

Ebenso wird für das konkrete Ergebnis des Zusatznutzens auf die verlinkte Nutzenbewertung des IQWiG sowie die tragenden Gründe verwiesen. Die spezifischen Ergebnisse sind in dieser administrativen Übersicht nicht explizit abgebildet.

Verfahrensablauf und Gültigkeit

Das Dokument weist darauf hin, dass die ursprünglichen Beschlüsse aus dem Jahr 2015 mehrfach aktualisiert wurden. Es wird auf eine erneute Nutzenbewertung nach § 14 (Plaque-Psoriasis) vom 01.03.2017 verwiesen.

Zudem listet der G-BA weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff aus den Jahren 2020, 2022 und 2023 auf. Für die aktuelle klinische Praxis ist daher stets die geltende Fassung der Arzneimittel-Richtlinie (Anlage XII) heranzuziehen.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass die G-BA-Beschlüsse zu Secukinumab aus dem Jahr 2015 durch mehrere Folgeverfahren (zuletzt 2023) modifiziert wurden, weshalb für die Verordnung stets die aktuellste Fassung der Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie herangezogen werden sollte.

Häufig gestellte Fragen

Das Dokument gibt an, dass Secukinumab für erwachsene Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Plaque-Psoriasis angezeigt ist. Voraussetzung ist, dass die Personen für eine systemische Therapie in Frage kommen.

Die vorliegende administrative Übersicht enthält keine direkten Angaben zum Ausmaß des Zusatznutzens. Es wird hierfür auf die verlinkten Beschlusstexte und die IQWiG-Nutzenbewertung verwiesen.

Laut G-BA-Dokument wurden die Beschlüsse aus dem Jahr 2015 mehrfach geändert. Es wird auf Folgeverfahren aus den Jahren 2017, 2020, 2022 und 2023 verwiesen, deren aktuelle Fassung maßgeblich ist.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Secukinumab (Plaque-Psoriasis) (G-BA, 2015). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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