G-BA2014

Ruxolitinib bei Myelofibrose: Indikation und Therapie

Diese Leitlinie stammt aus 2014 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2014)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Dokumenten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Nutzenbewertung von Ruxolitinib aus dem Jahr 2014.

Ruxolitinib (Handelsname Jakavi) ist ein Arzneimittel zur Behandlung seltener Leiden (Orphan Drug). Es wird in der Onkologie bei chronischen myeloproliferativen Erkrankungen eingesetzt.

Das vorliegende Bewertungsverfahren nach § 35a SGB V wurde eingeleitet, da der Umsatz des Medikaments die gesetzliche Grenze von 50 Millionen Euro überschritten hatte. Dies erforderte eine erneute Überprüfung des Zusatznutzens durch den G-BA.

Empfehlungen

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Laut G-BA-Dokument ist Ruxolitinib für die Behandlung von Erwachsenen mit spezifischen myeloproliferativen Neoplasien angezeigt. Im Fokus steht dabei die Therapie der krankheitsbedingten Splenomegalie (Milzvergrößerung) oder der damit einhergehenden Symptome.

Spezifische Indikationen

Die Fachinformation definiert folgende genaue Indikationen für den Einsatz des Wirkstoffs:

  • Primäre Myelofibrose (auch als chronische idiopathische Myelofibrose bezeichnet)

  • Post-Polycythaemia-vera-Myelofibrose

  • Post-Essentielle-Thrombozythämie-Myelofibrose

Zusatznutzen und Vergleichstherapie

Der G-BA hat das Nutzenbewertungsverfahren im November 2014 mit einem Beschluss abgeschlossen. Das vorliegende administrative Dokument verweist für die konkrete zweckmäßige Vergleichstherapie und das Ausmaß des Zusatznutzens auf die separaten Beschlusstexte (Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie).

Die detaillierten Ergebnisse der Nutzenbewertung durch das IQWiG sowie die tragenden Gründe sind in den verlinkten Anlagen dokumentiert und nicht direkt im vorliegenden administrativen Übersichtstext aufgeführt.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Orphan Drugs wie Ruxolitinib nach Überschreiten der 50-Millionen-Euro-Umsatzgrenze zwingend eine reguläre Nutzenbewertung mit Festlegung einer zweckmäßigen Vergleichstherapie durch den G-BA erfolgt.

Häufig gestellte Fragen

Ruxolitinib ist für Erwachsene mit primärer Myelofibrose, Post-Polycythaemia-vera-Myelofibrose oder Post-Essentieller-Thrombozythämie-Myelofibrose zugelassen. Es wird zur Behandlung der krankheitsbedingten Splenomegalie oder der damit verbundenen Symptome eingesetzt.

Das Verfahren wurde eingeleitet, weil der Umsatz des Medikaments die gesetzliche Grenze von 50 Millionen Euro für Orphan Drugs überschritten hatte. Dies erfordert nach § 35a SGB V eine reguläre Nutzenbewertung.

Die spezifische zweckmäßige Vergleichstherapie und das Ausmaß des Zusatznutzens sind im Beschluss des G-BA vom 06.11.2014 (Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII) dokumentiert. Der administrative Übersichtstext verweist für diese Details auf die externen Dokumente.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Ruxolitinib (Überschreitung 50 Mio € Grenze: Myelofibrose) (G-BA, 2014). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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