Fedratinib bei Myelofibrose: G-BA Nutzenbewertung
Hintergrund
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Fedratinib (Handelsname Inrebic) durchgeführt. Es handelt sich hierbei um eine Neubewertung nach Fristablauf.
Fedratinib wird im therapeutischen Gebiet der chronisch myeloproliferativen Erkrankungen, spezifisch bei der Myelofibrose, eingesetzt. Das Medikament ist als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) eingestuft.
Dem aktuellen Verfahren aus dem Jahr 2025 ging bereits ein früheres Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff voraus. Dieses erste Verfahren wurde am 15.03.2021 abgeschlossen.
Empfehlungen
Das vorliegende Dokument des G-BA beschreibt den administrativen Ablauf und die Beschlussfassung zur Nutzenbewertung von Fedratinib. Es enthält keine direkten klinischen Handlungsempfehlungen.
Verfahrensablauf
Der Prozess der Nutzenbewertung durchlief laut Dokument mehrere definierte Phasen:
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Das Verfahren begann offiziell am 01.03.2025
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Die Veröffentlichung der Nutzenbewertung sowie der Beginn des schriftlichen Stellungnahmeverfahrens erfolgten am 02.06.2025
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Nach Ablauf der Stellungnahmefrist fand am 07.07.2025 eine mündliche Anhörung statt
Beschlussfassung
Der finale Beschluss zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (Anlage XII) wurde am 21.08.2025 gefasst. Dieser trat am selben Tag in Kraft und markiert den Abschluss des Bewertungsverfahrens.
💡Praxis-Tipp
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem aktuellen G-BA-Verfahren zu Fedratinib um eine Neubewertung nach Fristablauf handelt, da bereits 2021 ein erstes Verfahren abgeschlossen wurde. Bei der Verordnung von Orphan Drugs wie Fedratinib sind stets die aktuellsten Beschlüsse der Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie zu berücksichtigen.
Häufig gestellte Fragen
Laut G-BA erfolgte die Nutzenbewertung für Fedratinib (Inrebic) zur Behandlung der Myelofibrose. Dies fällt in das therapeutische Gebiet der chronisch myeloproliferativen Erkrankungen.
Ja, das Dokument des G-BA bestätigt, dass Fedratinib als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) eingestuft ist.
Der Beschluss zur Neubewertung von Fedratinib wurde am 21.08.2025 gefasst. Er trat gemäß den Angaben des G-BA am selben Tag in Kraft.
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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Fedratinib (Neubewertung nach Fristablauf: Myelofibrose) (G-BA, 2025). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.