G-BA2023

Rucaparib: Erhaltungstherapie bei Ovarialkarzinom

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2023)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Das Dokument fasst den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Nutzenbewertung des Wirkstoffs Rucaparib (Handelsname Rubraca) zusammen. Das Verfahren bezieht sich auf ein neues Anwendungsgebiet in der gynäkologischen Onkologie.

Ovarialkarzinome, Eileiterkarzinome und primäre Peritonealkarzinome werden oft erst in fortgeschrittenen Stadien diagnostiziert. Nach einer initialen Chemotherapie ist eine Erhaltungstherapie ein wichtiger klinischer Baustein, um ein mögliches Rezidiv zu verzögern.

Der aktuelle Beschluss vom Juni 2024 regelt den Einsatz von Rucaparib in der Erhaltungstherapie nach einer Erstlinientherapie. Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten des G-BA-Beschlusses.

Empfehlungen

Der G-BA definiert das Anwendungsgebiet für Rucaparib (Rubraca) wie folgt:

Zugelassene Indikation

Rucaparib wird laut Beschluss als Monotherapie für die Erhaltungstherapie eingesetzt. Die Anwendung ist für erwachsene Patientinnen mit folgenden Kriterien vorgesehen:

  • Vorliegen eines high-grade epithelialen Ovarial-, Eileiter- oder primären Peritonealkarzinoms.

  • Die Erkrankung muss sich in einem fortgeschrittenen Stadium befinden.

  • Die Patientinnen müssen eine platinbasierte Erstlinien-Chemotherapie abgeschlossen haben.

  • Es muss sich nach dieser Chemotherapie eine Remission (vollständig oder partiell) eingestellt haben.

FIGO-Stadien

Die Zulassung bezieht sich explizit auf die folgenden fortgeschrittenen Tumorstadien:

KlassifikationStadiumIndikation für Rucaparib
FIGOStadium IIIZugelassen als Erhaltungstherapie (bei Remission nach Platin-Chemotherapie)
FIGOStadium IVZugelassen als Erhaltungstherapie (bei Remission nach Platin-Chemotherapie)

Verfahrensstatus und Nutzenbewertung

Das Nutzenbewertungsverfahren für dieses neue Anwendungsgebiet wurde am 06.06.2024 mit einem entsprechenden Beschluss abgeschlossen. Die Festlegungen zur zweckmäßigen Vergleichstherapie und zur Patientenpopulation sind in der Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie verankert.

Ein konkretes Ergebnis zum Ausmaß des Zusatznutzens (wie beispielsweise "Zusatznutzen nicht belegt" oder "beträchtlicher Zusatznutzen") ist im vorliegenden administrativen Quelltext nicht explizit aufgeführt. Die detaillierte Bewertung ist den verlinkten Beschlussdokumenten und den tragenden Gründen des G-BA zu entnehmen.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass Rucaparib in dieser Indikation ausschließlich als Monotherapie und nur bei Patientinnen eingesetzt wird, die nach einer platinbasierten Erstlinien-Chemotherapie eine partielle oder vollständige Remission erreicht haben.

Häufig gestellte Fragen

Rucaparib ist für erwachsene Patientinnen mit fortgeschrittenem (FIGO III und IV) high-grade epithelialem Ovarial-, Eileiter- oder primärem Peritonealkarzinom vorgesehen. Voraussetzung ist eine Remission nach platinbasierter Erstlinien-Chemotherapie.

Nein, laut den G-BA-Dokumenten wird Rucaparib in dieser spezifischen Indikation als Monotherapie für die Erhaltungstherapie angewendet.

Der Beschluss zur Nutzenbewertung in diesem neuen Anwendungsgebiet wurde am 06.06.2024 gefasst. Er trat am selben Tag in Kraft.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Rucaparib (Neues Anwendungsgebiet: Ovarialkarzinom, Eileiterkarzinom oder primäres Peritonealkarzinom, Erhaltungstherapie nach Erstlinientherapie) (G-BA, 2023). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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