IQWiG2021Hämatologie

Roxadustat: Indikation und Dosierung bei renaler Anämie

Diese Leitlinie stammt aus 2021 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2021)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Roxadustat beauftragt. Roxadustat ist zur Behandlung erwachsener Patienten mit symptomatischer Anämie bei chronischer Nierenerkrankung (CKD) zugelassen.

Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde ein Erythropoese-stimulierender Wirkstoff (ESA) wie Epoetin alfa oder Darbepoetin alfa festgelegt. Die Bewertung unterscheidet zwischen Patienten, die zuvor nicht mit einem ESA behandelt wurden, und solchen, die von einem ESA umgestellt werden.

Laut IQWiG-Bericht ist ein Zusatznutzen von Roxadustat gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie nicht belegt. Die vom pharmazeutischen Unternehmer vorgelegten Studien wurden als nicht geeignet eingestuft, da sie maßgeblich von den Vorgaben der Fachinformation abwichen.

Empfehlungen

Der IQWiG-Bericht fasst die Bewertung des Zusatznutzens sowie die zulassungskonformen Anwendungsbedingungen wie folgt zusammen:

Bewertung des Zusatznutzens

Für die Bewertung des Zusatznutzens von Roxadustat im Vergleich zu einem ESA liegen laut IQWiG keine geeigneten Daten vor. Ein Zusatznutzen gilt daher als nicht belegt.

Die in den Studien untersuchten Populationen entsprachen nicht den Zulassungsvorgaben. Häufige Abweichungen betrafen eine nicht zulassungskonforme Dosierung, fehlende Nachweise über ausreichende Eisenspeicher zu Studienbeginn sowie das Fehlen einer symptomatischen Anämie.

Indikationsstellung und Umstellung

Die Einleitung einer Therapie mit Roxadustat erfordert laut Fachinformation das Vorliegen einer symptomatischen Anämie sowie ausreichende Eisenspeicher. Alle anderen Ursachen einer Anämie sollten vor Therapiebeginn abgeklärt werden.

Für die Umstellung von stabil mit einem ESA behandelten Patienten gelten strenge Vorgaben:

  • Bei nicht dialysepflichtigen Patienten wird eine patientenindividuelle Nutzen-Risiko-Abwägung gefordert.

  • Bei dialysepflichtigen Patienten sollte eine Umstellung nur bei Vorliegen eines validen klinischen Grundes in Betracht gezogen werden.

  • Ein routinemäßiger Wechsel ohne klinische Indikation ist nicht von der Zulassung umfasst.

Therapieüberwachung und Abbruch

Es wird empfohlen, die Hämoglobin-Werte (Hb) alle zwei Wochen zu überwachen, bis der Zielwert erreicht ist und sich stabilisiert hat. Danach genügen Kontrollen alle vier Wochen.

Die Behandlung sollte nicht fortgesetzt werden, wenn nach 24 Wochen kein klinisch bedeutsamer Anstieg des Hb-Werts erreicht wurde. Zuvor wird empfohlen, alternative Ursachen für ein unzureichendes Ansprechen zu suchen und zu behandeln.

Dosierung

Die Dosierung von Roxadustat erfolgt individuell, um einen Hämoglobin-Zielwert von 10 bis 12 g/dl zu erreichen und beizubehalten. Die Einnahme erfolgt dreimal pro Woche oral, jedoch nicht an aufeinanderfolgenden Tagen.

PatientengruppeInitiale Dosierung (3-mal wöchentlich)
ESA-naiv (< 100 kg)70 mg
ESA-naiv (≥ 100 kg)100 mg
ESA-UmstellungBasierend auf durchschnittlicher ESA-Dosis der letzten 4 Wochen

Die Erhaltungsdosis liegt zwischen 20 mg und 400 mg dreimal pro Woche. Dosisanpassungen sollten frühestens vier Wochen nach Behandlungsbeginn und in vorgegebenen Schritten erfolgen.

PatientengruppeMaximale Dosis (3-mal wöchentlich)
Nicht dialysepflichtig3 mg/kg oder 300 mg (der niedrigere Wert ist maßgebend)
Dialysepflichtig3 mg/kg oder 400 mg (der niedrigere Wert ist maßgebend)

Kontraindikationen

Laut Fachinformation bestehen folgende Kontraindikationen und Warnhinweise für Roxadustat:

  • Kontraindiziert im dritten Trimester der Schwangerschaft sowie während der Stillzeit.

  • Nicht empfohlen bei schwerer Leberfunktionsstörung (Child-Pugh-Stadium C).

  • Kontraindiziert bei Patienten mit Allergien gegen Erdnuss oder Soja sowie bei seltener hereditärer Galactose-Intoleranz.

  • Vorsicht ist geboten bei Patienten mit Krampfanfällen in der Vorgeschichte.

  • Es wird auf ein potenziell erhöhtes kardiovaskuläres Risiko und Mortalitätsrisiko hingewiesen, insbesondere bei der Umstellung von stabil mit ESA behandelten Patienten.

  • Das Risiko für tiefe Venenthrombosen (TVE) ist gegen den möglichen Nutzen abzuwägen.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Laut Fachinformation erfordert die Umstellung von stabil mit einem ESA behandelten Patienten auf Roxadustat eine strenge Indikationsstellung. Bei dialysepflichtigen Patienten wird ein Wechsel nur bei Vorliegen eines validen klinischen Grundes empfohlen, da in Studien ein erhöhtes kardiovaskuläres Risiko beobachtet wurde. Eine routinemäßige Umstellung ohne medizinische Notwendigkeit entspricht nicht der gängigen klinischen Praxis.

Häufig gestellte Fragen

Laut IQWiG-Bewertung ist ein Zusatznutzen von Roxadustat gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie (ESA) nicht belegt. Die vom Hersteller vorgelegten Studiendaten entsprachen nicht den Vorgaben der Zulassung.

Die Fachinformation definiert einen Zielwert für das Hämoglobin von 10 bis 12 g/dl. Die Dosierung wird individuell angepasst, um diesen Bereich zu erreichen und zu halten.

Es wird empfohlen, die Therapie zu beenden, wenn nach 24 Wochen kein klinisch bedeutsamer Anstieg des Hb-Wertes erreicht wurde. Zuvor sollten andere Ursachen für das fehlende Ansprechen ausgeschlossen werden.

Im dritten Trimester ist das Medikament kontraindiziert. Auch im ersten und zweiten Trimester wird die Anwendung laut Fachinformation nicht empfohlen.

Die Tabletten sollten im Abstand von mindestens einer Stunde nach der Anwendung von Phosphatbindern oder anderen mehrwertigen Kationen eingenommen werden. Eine Ausnahme bildet Lanthancarbonat, für das diese Einschränkung nicht gilt.

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Quelle: IQWiG A21-117: Roxadustat (Anämie) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2021). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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