RKI/STIKO2026Infektiologie

Influenza-Impfung ab 60 Jahren: STIKO-Empfehlung

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: RKI/STIKO (2026)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die STIKO-Empfehlung (Epidemiologisches Bulletin 44/2024) adressiert die saisonale Influenza-Impfung für Personen ab 60 Jahren. In dieser Altersgruppe führt die Immunseneszenz häufig zu schweren Krankheitsverläufen mit erhöhter Hospitalisierungs- und Mortalitätsrate.

Trotz der langjährigen Impfempfehlung liegt die Impfquote in Deutschland bei den über 60-Jährigen historisch bei unter 50 Prozent. Ziel der aktualisierten Empfehlung ist eine signifikante Reduktion der Influenza-assoziierten Krankheitslast in dieser vulnerablen Patientengruppe.

Die Leitlinie bewertet neuere, wirkungsverstärkte Impfstoffe hinsichtlich ihrer relativen Wirksamkeit und Sicherheit im Vergleich zu konventionellen Standardimpfstoffen. Darauf basierend wurde die bisherige Empfehlung, die sich nur auf Hochdosis-Impfstoffe bezog, erweitert.

Empfehlungen

Die STIKO formuliert folgende Kernempfehlungen zur saisonalen Influenza-Impfung:

Impfstoffauswahl ab 60 Jahren

Laut Leitlinie wird für alle Personen im Alter von ≥ 60 Jahren eine jährliche Impfung im Herbst empfohlen. Es wird der Einsatz von wirkungsverstärkten Impfstoffen empfohlen, da diese eine klinisch relevante, verbesserte Wirksamkeit gegenüber konventionellen Impfstoffen aufweisen.

Die Leitlinie empfiehlt präferenziell einen der folgenden Impfstoffe (jeweils mit aktueller WHO-Antigenkombination):

  • Inaktivierter Hochdosis-Influenza-Impfstoff (HD)

  • MF-59-adjuvantierter Influenza-Impfstoff

Beide Impfstoffe werden nach derzeitiger Datenlage als gleichwertig geeignet zur Erreichung der Impfziele angesehen.

Vorgehen bei Lieferengpässen oder Kontraindikationen

Wenn weder ein HD- noch ein MF-59-adjuvantierter Impfstoff verfügbar ist, wird laut Leitlinie die Verwendung eines Standardimpfstoffs (ei- oder zellbasiert) empfohlen. Dies ist dem Verzicht auf eine Impfung in jedem Fall vorzuziehen.

Gleiches gilt, wenn medizinische Gründe gegen die wirkungsverstärkten Impfstoffe sprechen. Die Leitlinie nennt hier beispielhaft eine erhöhte Reaktogenität bei vorherigen Impfungen.

Koadministration

Es wird darauf hingewiesen, dass eine zeitgleiche Verabreichung (Koadministration) der inaktivierten Influenza-Impfstoffe mit anderen Vakzinen möglich ist. Die Leitlinie nennt explizit die gleichzeitige Impfung mit COVID-19- und RSV-Impfstoffen.

Sicherheit und Nebenwirkungen

Die Leitlinie stellt fest, dass HD- und MF-59-adjuvantierte Impfstoffe im Vergleich zu Standardimpfstoffen eine leicht erhöhte Rate an transienten Nebenwirkungen aufweisen.

Dazu zählen laut Leitlinie:

  • Schmerzen an der Injektionsstelle

  • Lokale Schwellungen

  • Kopfschmerzen und Fieber

Es wird jedoch betont, dass kein erhöhtes Risiko für schwere unerwünschte Ereignisse (SAE) im Vergleich zu Standardimpfstoffen besteht.

Dosierung

Die Leitlinie klassifiziert die in der EU zugelassenen inaktivierten saisonalen Influenza-Impfstoffe wie folgt:

ImpfstoffklasseAntigengehaltZulassung
Standarddosis (konventionell)15 µg pro Antigenab 6 Monaten
Hochdosis (weiterentwickelt)60 µg pro Antigenab 60 Jahren
Adjuvantiert (mit MF-59C.1)15 µg pro Antigenab 50 Jahren

Kontraindikationen

Die Leitlinie nennt eine erhöhte Reaktogenität (starke Unverträglichkeit) bei vorherigen Impfungen mit wirkungsverstärkten Impfstoffen als möglichen medizinischen Grund, auf einen Standardimpfstoff auszuweichen.

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💡Praxis-Tipp

Die Leitlinie betont, dass bei Nichtverfügbarkeit von Hochdosis- oder adjuvantierten Impfstoffen zwingend ein konventioneller Standardimpfstoff verabreicht werden sollte. Es wird explizit davor gewarnt, die Impfung bei älteren Menschen aufgrund fehlender wirkungsverstärkter Vakzine komplett ausfallen zu lassen.

Häufig gestellte Fragen

Die Leitlinie empfiehlt gleichwertig entweder einen inaktivierten Hochdosis-Impfstoff oder einen MF-59-adjuvantierten Impfstoff. Beide zeigen eine signifikant bessere Wirksamkeit als Standardimpfstoffe.

Laut Leitlinie kann in diesem Fall auf einen MF-59-adjuvantierten Impfstoff ausgewichen werden. Sind beide nicht verfügbar, wird die Impfung mit einem zell- oder eibasierten Standardimpfstoff empfohlen.

Ja, die Leitlinie bestätigt, dass eine Koadministration der Influenza-Impfstoffe mit COVID-19-Impfstoffen problemlos möglich ist. Auch die zeitgleiche Gabe mit RSV-Impfstoffen wird als sicher eingestuft.

Es wird in der Leitlinie beschrieben, dass wirkungsverstärkte Impfstoffe etwas häufiger zu vorübergehenden Lokalreaktionen und Kopfschmerzen führen. Ein erhöhtes Risiko für schwere Nebenwirkungen (SAE) besteht laut den Studiendaten jedoch nicht.

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Quelle: RKI: PM 2024-10-31 (RKI/STIKO, 2026). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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