Pneumokokken-Impfung PCV20: STIKO-Empfehlung für Erwachsene
Hintergrund
Pneumokokken-Erkrankungen zählen zu den häufigsten bakteriellen Atemwegsinfektionen weltweit. In Deutschland verursachen sie regelmäßig Hospitalisierungen und Todesfälle durch invasive Infektionen und Pneumonien.
Besonders gefährdet sind Personen ab 60 Jahren sowie Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen. Trotz bestehender Impfprogramme bleibt die Krankheitslast hoch, was primär auf zu geringe Impfquoten in den Risikogruppen zurückzuführen ist.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat im September 2023 ihre Empfehlungen aktualisiert. Nach Auswertung der Evidenz wird der 20-valente Pneumokokken-Konjugatimpfstoff (PCV20) als überlegen gegenüber den bisherigen Impfstoffen PPSV23 und PCV13 bewertet.
💡Praxis-Tipp
Laut STIKO können die Impfungen gegen Pneumokokken, Influenza und COVID-19 bei bestehender Indikation zeitgleich an einem Termin verabreicht werden. Es wird empfohlen, diese Möglichkeit aktiv zu nutzen, um die aktuell zu geringen Impfquoten in den Risikogruppen effizient zu steigern.
Häufig gestellte Fragen
Die STIKO empfiehlt PCV20 für alle Personen ab 60 Jahren sowie für Erwachsene ab 18 Jahren mit spezifischen Risikofaktoren oder beruflicher Indikation (z.B. Schweißer).
Wenn bereits eine Impfung mit PPSV23 oder eine vollständige sequentielle Impfung erfolgte, wird ein Mindestabstand von 6 Jahren zur PCV20-Impfung empfohlen. Wurde bisher nur PCV13 verabreicht, beträgt der Mindestabstand ein Jahr.
Zur Notwendigkeit von Wiederholungsimpfungen nach einer erfolgten PCV20-Impfung liegen der STIKO derzeit noch keine ausreichenden Daten vor. Daher wird hierzu aktuell keine Empfehlung ausgesprochen.
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gelten laut STIKO weiterhin die bisherigen Empfehlungen zur Standard- und Indikationsimpfung. Die neue PCV20-Empfehlung bezieht sich ausschließlich auf Erwachsene.
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Quelle: RKI: PM 2023-09-28 (RKI/STIKO, 2026). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.