Impfschutz bei Flutkatastrophen: RKI-Empfehlungen
Hintergrund
Die RKI-Empfehlungen zum Impfschutz bei Flutkatastrophen richten sich an Helfer und direkt betroffene Personen in den Katastrophengebieten. Im Fokus steht die Prävention von Infektionskrankheiten, deren Risiko durch die Zerstörung der Infrastruktur und die Aufräumarbeiten signifikant ansteigt.
Besondere Gefahrenquellen stellen kontaminiertes Abwasser und Verletzungen durch Trümmerteile dar. Daher wird eine Überprüfung und gegebenenfalls Aktualisierung des Impfschutzes gegen Tetanus und Hepatitis A dringend angeraten.
💡Praxis-Tipp
Das RKI warnt davor, das Tetanus-Risiko bei Bagatellverletzungen zu unterschätzen. Es wird darauf hingewiesen, dass die widerstandsfähigen Tetanus-Sporen auch bei kaum sichtbaren Wunden, die nicht offen erscheinen, unter die Haut gelangen und eine Infektion auslösen können.
Häufig gestellte Fragen
Bei Aufräumarbeiten nach Flutkatastrophen besteht eine erhöhte Verletzungsgefahr durch Trümmer, Nägel oder Holzsplitter. Dadurch können ubiquitär im Erdreich vorkommende Tetanus-Sporen leicht in Wunden gelangen.
Laut RKI wird bei einer vollständigen Grundimmunisierung eine Auffrischung der Tetanus-Impfung alle 10 Jahre empfohlen. Bei akuten Verletzungen gelten die STIKO-Empfehlungen zur postexpositionellen Prophylaxe.
Die Leitlinie empfiehlt die Hepatitis-A-Impfung für alle Helfer und Betroffenen, die direkten Kontakt zu Abwasser haben. Das Risiko für fäkal-orale Übertragungen ist in diesen Situationen deutlich erhöht.
Ein vollständiger Schutz wird durch zwei Impfungen mit einem Monoimpfstoff oder drei Impfungen mit einem Hepatitis-A/B-Kombinationsimpfstoff erreicht. Eine spätere Auffrischung ist laut RKI nicht notwendig.
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Quelle: RKI: Flutkatastrophe-Impfschutz (RKI/STIKO, 2026). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.