Prof. Dr. Alexander Dalpke: RKI/STIKO Profil
Hintergrund
Das vorliegende Dokument des Robert Koch-Instituts (RKI) beschreibt das offizielle Profil von Prof. Dr. med. Alexander Dalpke als Mitglied der Ständigen Impfkommission (STIKO). Er ist seit März 2024 aktives Mitglied dieses Gremiums.
Die STIKO entwickelt unabhängige Impfempfehlungen für Deutschland. Die Mitglieder bringen dabei ihre spezifische wissenschaftliche und klinische Expertise in verschiedene Arbeitsgruppen ein.
Prof. Dalpke ist hauptberuflich als Ärztlicher Direktor am Zentrum für Infektiologie, Medizinische Mikrobiologie und Hygiene des Universitätsklinikums Heidelberg tätig. Er verfügt über weitreichende Erfahrung in der medizinischen Mikrobiologie und Virologie.
💡Praxis-Tipp
Für die Einordnung von STIKO-Entscheidungen ist es hilfreich zu wissen, dass Prof. Dalpke eine ausgewiesene Expertise im Bereich der RNA-Impfstoffe und der Infektionsimmunologie in das Gremium einbringt. Seine Beteiligung an der AG 'Impfen bei Immundefizienz' unterstreicht die Relevanz eines tiefgreifenden immunologischen Verständnisses für vulnerable Personengruppen.
Häufig gestellte Fragen
Laut dem RKI-Profil ist Prof. Dr. Alexander Dalpke seit März 2024 Mitglied der Ständigen Impfkommission. Er bringt dort seine Expertise in der Mikrobiologie und Immunologie ein.
Das Dokument listet seine Mitgliedschaft in drei spezifischen Arbeitsgruppen auf. Er engagiert sich in der AG COVID-19, der AG Impfen bei Immundefizienz sowie der AG Pertussis.
Die Schwerpunkte in der Impfprävention umfassen die Infektionsimmunologie und die Wirkungsweise von Adjuvantien. Zudem wird eine Spezialisierung auf RNA-Impfstoffe und Impfungen gegen bakterielle Erreger genannt.
Gemäß der offiziellen Selbstauskunft im RKI-Profil bestehen keine Interessenskonflikte. Es liegen keine Sachverhalte vor, die den Anschein einer Befangenheit begründen würden.
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Quelle: RKI: Dalpke Profil (RKI/STIKO, 2026). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.