G-BA2011

Retigabin (Trobalt): Therapie bei fokaler Epilepsie

Diese Leitlinie stammt aus 2011 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2011)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Retigabin (Handelsname Trobalt) ist ein Antiepileptikum, das zur Behandlung von fokalen Anfällen bei Epilepsie eingesetzt wird. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) führte eine frühe Nutzenbewertung nach § 35a SGB V für diesen Wirkstoff durch.

Das ursprüngliche Verfahren (Vorgangsnummer 2011-05-15-D-008) begann im Mai 2011. Der pharmazeutische Unternehmer GlaxoSmithKline reichte hierzu das entsprechende Dossier zur Bewertung ein.

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Metadaten des G-BA-Verfahrens. Der vorliegende Quelltext enthält ausschließlich verfahrenstechnische Informationen und keine spezifischen klinischen Studienergebnisse oder Dosierungsangaben.

Empfehlungen

Die vorliegende Dokumentation beschreibt den administrativen Ablauf und Status der Nutzenbewertung. Spezifische klinische Empfehlungen, das Ausmaß des Zusatznutzens oder Details zur zweckmäßigen Vergleichstherapie sind im vorliegenden Textauszug nicht enthalten.

Therapeutisches Gebiet

Das Bewertungsverfahren bezieht sich auf den Einsatz von Retigabin im Bereich der Krankheiten des Nervensystems. Spezifisch wird die Indikation der Epilepsie mit fokalen Anfällen benannt.

Verfahrensstatus und Gültigkeit

Laut G-BA-Dokumentation ist der historische Verlauf des Verfahrens wie folgt strukturiert:

  • Der ursprüngliche Beschluss zur Nutzenbewertung vom 03.05.2012 ist nicht mehr gültig.

  • Die Regelungen dieses Verfahrens wurden explizit aufgehoben.

  • Ein zwischenzeitliches Folgeverfahren vom 01.05.2013 wurde eingestellt.

  • Die endgültige Aufhebung des initialen Beschlusses erfolgte durch ein erneutes Nutzenbewertungsverfahren zum 15.01.2014.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es ist zu beachten, dass der ursprüngliche G-BA-Beschluss zu Retigabin aus dem Jahr 2012 aufgehoben wurde und für die Bewertung des Zusatznutzens die Ergebnisse des Folgeverfahrens von 2014 maßgeblich sind.

Häufig gestellte Fragen

Retigabin wurde für das therapeutische Gebiet der Epilepsie bewertet. Spezifisch geht es um die Behandlung von fokalen Anfällen.

Nein, der Beschluss vom 03.05.2012 wurde aufgehoben. Er wurde durch ein erneutes Nutzenbewertungsverfahren im Januar 2014 abgelöst.

Das Dossier für das Bewertungsverfahren wurde von dem pharmazeutischen Unternehmer GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG eingereicht.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Retigabin (G-BA, 2011). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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