G-BA2021

Ponesimod: Indikation und Therapie der MS (RMS)

Diese Leitlinie stammt aus 2021 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2021)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Jahr 2021 ein Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Ponesimod (Handelsname Ponvory) durchgeführt. Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten des G-BA-Beschlusses.

Ponesimod wird im therapeutischen Gebiet der Krankheiten des Nervensystems eingesetzt. Das Medikament ist zur Behandlung der schubförmigen Multipler Sklerose (RMS) indiziert.

Die Zulassung umfasst erwachsene Patienten mit einer aktiven Erkrankung. Eine aktive Erkrankung wird dabei durch klinische Befunde oder entsprechende Ergebnisse in der Bildgebung definiert.

Empfehlungen

Die G-BA-Nutzenbewertung formuliert keine direkten klinischen Therapieempfehlungen. Sie bewertet den Zusatznutzen des Wirkstoffs für spezifische Patientengruppen im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie (zVT).

Anwendungsgebiet

Laut G-BA ist Ponesimod (Ponvory) für folgende Indikation vorgesehen:

  • Erwachsene Patienten mit schubförmiger Multipler Sklerose (RMS)

  • Vorliegen einer aktiven Erkrankung

  • Nachweis der Krankheitsaktivität durch klinischen Befund oder Bildgebung

Beschlussfassung nach Patientengruppen

Das Bewertungsverfahren unterteilt die Bewertung in verschiedene Patientengruppen. Die spezifische zweckmäßige Vergleichstherapie (zVT) sowie das genaue Ausmaß des Zusatznutzens sind laut Quelltext in den detaillierten Beschlussdokumenten (Tragende Gründe) hinterlegt.

Der Verfahrensstatus stellt sich gemäß Beschluss vom 02.12.2021 wie folgt dar:

PatientengruppeVerfahrensstatusBeschlussdatum
Patientengruppe aVorläufige Aussetzung der Beschlussfassung zur Nutzenbewertung02.12.2021
Patientengruppe bBeschlussfassung erfolgt (Verfahren abgeschlossen)02.12.2021
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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass die Krankheitsaktivität bei schubförmiger Multipler Sklerose für den Einsatz von Ponesimod zwingend durch klinische Befunde oder Bildgebung dokumentiert werden muss.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA ist Ponesimod für erwachsene Patienten mit schubförmiger Multipler Sklerose (RMS) zugelassen. Voraussetzung ist eine aktive Erkrankung, die klinisch oder bildgebend nachgewiesen wurde.

Das Verfahren wurde am 02.12.2021 mit entsprechenden Beschlüssen abgeschlossen. Für die Patientengruppe a wurde die Beschlussfassung vorläufig ausgesetzt, während für Gruppe b ein Beschluss gefasst wurde.

Die Details zur zweckmäßigen Vergleichstherapie (zVT) und zum Zusatznutzen sind laut G-BA in den ausführlichen Beschlusstexten und den tragenden Gründen vom 02.12.2021 dokumentiert.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Ponesimod (Schubförmige Multiple Sklerose) (G-BA, 2021). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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