Ponesimod: Indikation und Therapie der MS (RMS)
Hintergrund
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Jahr 2021 ein Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Ponesimod (Handelsname Ponvory) durchgeführt. Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten des G-BA-Beschlusses.
Ponesimod wird im therapeutischen Gebiet der Krankheiten des Nervensystems eingesetzt. Das Medikament ist zur Behandlung der schubförmigen Multipler Sklerose (RMS) indiziert.
Die Zulassung umfasst erwachsene Patienten mit einer aktiven Erkrankung. Eine aktive Erkrankung wird dabei durch klinische Befunde oder entsprechende Ergebnisse in der Bildgebung definiert.
Empfehlungen
Die G-BA-Nutzenbewertung formuliert keine direkten klinischen Therapieempfehlungen. Sie bewertet den Zusatznutzen des Wirkstoffs für spezifische Patientengruppen im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie (zVT).
Anwendungsgebiet
Laut G-BA ist Ponesimod (Ponvory) für folgende Indikation vorgesehen:
-
Erwachsene Patienten mit schubförmiger Multipler Sklerose (RMS)
-
Vorliegen einer aktiven Erkrankung
-
Nachweis der Krankheitsaktivität durch klinischen Befund oder Bildgebung
Beschlussfassung nach Patientengruppen
Das Bewertungsverfahren unterteilt die Bewertung in verschiedene Patientengruppen. Die spezifische zweckmäßige Vergleichstherapie (zVT) sowie das genaue Ausmaß des Zusatznutzens sind laut Quelltext in den detaillierten Beschlussdokumenten (Tragende Gründe) hinterlegt.
Der Verfahrensstatus stellt sich gemäß Beschluss vom 02.12.2021 wie folgt dar:
| Patientengruppe | Verfahrensstatus | Beschlussdatum |
|---|---|---|
| Patientengruppe a | Vorläufige Aussetzung der Beschlussfassung zur Nutzenbewertung | 02.12.2021 |
| Patientengruppe b | Beschlussfassung erfolgt (Verfahren abgeschlossen) | 02.12.2021 |
💡Praxis-Tipp
Es wird darauf hingewiesen, dass die Krankheitsaktivität bei schubförmiger Multipler Sklerose für den Einsatz von Ponesimod zwingend durch klinische Befunde oder Bildgebung dokumentiert werden muss.
Häufig gestellte Fragen
Laut G-BA ist Ponesimod für erwachsene Patienten mit schubförmiger Multipler Sklerose (RMS) zugelassen. Voraussetzung ist eine aktive Erkrankung, die klinisch oder bildgebend nachgewiesen wurde.
Das Verfahren wurde am 02.12.2021 mit entsprechenden Beschlüssen abgeschlossen. Für die Patientengruppe a wurde die Beschlussfassung vorläufig ausgesetzt, während für Gruppe b ein Beschluss gefasst wurde.
Die Details zur zweckmäßigen Vergleichstherapie (zVT) und zum Zusatznutzen sind laut G-BA in den ausführlichen Beschlusstexten und den tragenden Gründen vom 02.12.2021 dokumentiert.
War diese Zusammenfassung hilfreich?
Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Ponesimod (Schubförmige Multiple Sklerose) (G-BA, 2021). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
Verwandte Leitlinien
G-BA Nutzenbewertung: Ozanimod (Schubförmig remittierende Multiple Sklerose)
G-BA Nutzenbewertung: Siponimod (Sekundäre progrediente Multiple Sklerose)
G-BA Nutzenbewertung: Dimethylfumarat (Neues Anwendungsgebiet: schubförmig remittierende Multiple Sklerose, ≥ 13 Jahre)
G-BA Nutzenbewertung: Ublituximab (schubförmige Multiple Sklerose)
G-BA Nutzenbewertung: Fingolimod (neues Anwendungsgebiet: Multiple Sklerose, nach vorheriger Therapie)
ClariMed durchsucht alle medizinischen Leitlinien
AWMF, NVL, NICE, WHO, ESC, KDIGO - Quellenzitiert, kostenlos. Speichern Sie Ihren Verlauf auf allen Geräten mit einem kostenlosen Konto.
Kostenloses Konto erstellen