IQWiG2021Neurologie

Ponesimod bei MS: Indikation und Leitlinien-Empfehlung

Diese Leitlinie stammt aus 2021 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2021)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der vorliegende Bericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) bewertet den Zusatznutzen von Ponesimod. Der Wirkstoff ist für die Behandlung von erwachsenen Personen mit schubförmiger multipler Sklerose (RMS) mit aktiver Erkrankung zugelassen.

Die Bewertung erfolgt im Vergleich zu einer vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegten zweckmäßigen Vergleichstherapie. Dabei wird zwischen therapienaiven Personen sowie vorbehandelten Personen mit nicht hochaktiver RMS und vorbehandelten Personen mit hochaktiver RMS unterschieden.

Für die Ableitung des Zusatznutzens wurden randomisierte kontrollierte Studien (RCTs) mit einer Mindestdauer von 12 Monaten herangezogen. Die Bewertung basiert auf dem eingereichten Dossier des pharmazeutischen Unternehmers.

Empfehlungen

Die Nutzenbewertung des IQWiG formuliert folgende Ergebnisse zum Zusatznutzen von Ponesimod:

Therapienaive und nicht hochaktive RMS

Laut Bericht ist ein Zusatznutzen von Ponesimod für therapienaive Personen sowie vorbehandelte Personen mit nicht hochaktiver RMS nicht belegt.

Der pharmazeutische Unternehmer legte für diese Fragestellung die Studie OPTIMUM vor, welche Ponesimod mit Teriflunomid vergleicht. Da Teriflunomid nicht der festgelegten zweckmäßigen Vergleichstherapie entspricht, wurden die Daten als ungeeignet eingestuft.

Vorbehandelte Personen mit hochaktiver RMS

Für vorbehandelte Personen mit hochaktiver RMS ist ein Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie laut Bewertung ebenfalls nicht belegt.

Für diese Indikation wurden im Dossier keine Daten zur Bewertung des Zusatznutzens vorgelegt.

Zweckmäßige Vergleichstherapie und Zusatznutzen

Die Bewertung definiert je nach Indikation unterschiedliche Vergleichstherapien und kommt zu folgendem Ergebnis:

IndikationZweckmäßige VergleichstherapieZusatznutzen Ponesimod
Nicht hochaktive RMSInterferon-β 1a, Interferon-β 1b, Glatirameracetat, OcrelizumabNicht belegt
Hochaktive RMSAlemtuzumab, Fingolimod, NatalizumabNicht belegt

Kontraindikationen

Der Bericht verweist auf den Risikomanagement-Plan und nennt wichtige identifizierte sowie potenzielle Risiken für Ponesimod.

Folgende identifizierte Risiken werden hervorgehoben:

  • Bradyarrhythmie nach Einnahme der Erstdosis

  • Makulaödem

  • Bronchokonstriktion

Zudem warnt das Dokument vor potenziellen Risiken wie schwerer Leberschädigung und schweren opportunistischen Infektionen (inklusive progressiver multifokaler Leukenzephalopathie).

Weitere potenzielle Risiken umfassen Malignome (einschließlich Hautmalignome), reproduktive Toxizität sowie Konvulsionen.

ClariMed durchsucht 14.000+ weitere Leitlinien
Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Die Erstdosis von Ponesimod muss in einem Umfeld eingenommen werden, das für die angemessene Behandlung einer symptomatischen Bradykardie ausgestattet ist. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Bradyarrhythmie ein wichtiges identifiziertes Risiko nach der ersten Einnahme darstellt.

Häufig gestellte Fragen

Laut IQWiG-Bewertung ist ein Zusatznutzen von Ponesimod gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie weder für therapienaive noch für vorbehandelte Personen belegt. Der Hersteller legte keine geeigneten Studiendaten für den direkten Vergleich vor.

Der G-BA hat für diese Indikation Interferon-β 1a, Interferon-β 1b, Glatirameracetat oder Ocrelizumab als Vergleichstherapie festgelegt. Teriflunomid wurde in der Bewertung als Vergleichsoption nicht anerkannt.

Ein wichtiges identifiziertes Risiko ist die Bradyarrhythmie nach der Erstdosis. Die Einnahme der ersten Dosis erfordert ein Umfeld, in dem eine symptomatische Bradykardie angemessen behandelt werden kann.

Die Jahrestherapiekosten für Ponesimod belaufen sich laut Bericht auf etwa 22.995 Euro pro Person. Diese Summe umfasst ausschließlich die reinen Arzneimittelkosten.

War diese Zusammenfassung hilfreich?

Quelle: IQWiG A21-83: Ponesimod (Multiple Sklerose) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2021). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

Verwandte Leitlinien

Über Google hier gelandet?

ClariMed durchsucht alle medizinischen Leitlinien

AWMF, NVL, NICE, WHO, ESC, KDIGO - Quellenzitiert, kostenlos. Speichern Sie Ihren Verlauf auf allen Geräten mit einem kostenlosen Konto.

Kostenloses Konto erstellen
Keine Kreditkarte. DSGVO-konform. In Deutschland gehostet.