G-BA2015

Olaparib: Indikation und Therapie bei Ovarialkarzinom

Diese Leitlinie stammt aus 2015 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2015)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Dokumenten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Nutzenbewertung nach § 35a SGB V aus dem Jahr 2015. Gegenstand des Verfahrens ist der Wirkstoff Olaparib (Handelsname Lynparza™).

Olaparib ist ein Wirkstoff, der in der Onkologie eingesetzt wird. Das Anwendungsgebiet umfasst das Ovarialkarzinom, das Eileiterkarzinom sowie das primäre Peritonealkarzinom.

Da es sich bei der Quelle um eine rein administrative Übersicht handelt, sind keine detaillierten klinischen Studienergebnisse abgebildet. Daten zum progressionsfreien Überleben (PFS) oder Gesamtüberleben (OS) sind in diesem spezifischen Dokument nicht enthalten.

Empfehlungen

Das vorliegende Dokument des G-BA enthält keine direkten klinischen Handlungsanweisungen, sondern dokumentiert den formalen Bewertungsprozess. Folgende Kernaspekte des Verfahrens werden festgehalten:

Indikation und Status

  • Der Wirkstoff wird als Erhaltungstherapie bei platin-sensitivem Ovarialkarzinom, Eileiterkarzinom oder primärem Peritonealkarzinom bewertet.

  • Olaparib verfügte im ursprünglichen Verfahren über den Orphan-Drug-Status (Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens).

Verfahrenshistorie

  • Das initiale Nutzenbewertungsverfahren begann am 01.06.2015 und endete mit der Beschlussfassung am 27.11.2015.

  • Die in diesem Verfahren gefassten Beschlüsse wurden durch ein nachfolgendes Verfahren vom 15.06.2018 offiziell aufgehoben.

  • Grund für die Neuauflage war die Aufhebung des Orphan-Drug-Status für dieses Anwendungsgebiet.

Klinische Endpunkte und Zusatznutzen

  • Das vorliegende Dokument listet lediglich formale Fristen und Dokumentenstrukturen auf.

  • Konkrete Ergebnisse zum Ausmaß des Zusatznutzens sind im Quelltext nicht enthalten.

  • Daten zu klinischen Endpunkten wie dem progressionsfreien Überleben (PFS) oder dem Gesamtüberleben (OS) werden in dieser administrativen Übersicht nicht abgebildet.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass die ursprünglichen G-BA-Beschlüsse zu Olaparib aus dem Jahr 2015 nicht mehr gültig sind, da sie nach Aufhebung des Orphan-Drug-Status durch neuere Verfahren (ab 2018) ersetzt wurden.

Häufig gestellte Fragen

Das Verfahren bezog sich auf die Erhaltungstherapie bei platin-sensitivem Ovarialkarzinom, Eileiterkarzinom oder primärem Peritonealkarzinom.

Nein, der Beschluss wurde durch ein nachfolgendes Verfahren vom 15.06.2018 offiziell aufgehoben. Der Grund hierfür war der Verlust des Orphan-Drug-Status für diese Indikation.

Das vorliegende administrative Dokument enthält keine Angaben zu klinischen Endpunkten. Daten zum progressionsfreien Überleben (PFS) oder zum Gesamtüberleben (OS) sind im Quelltext nicht abgebildet.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Olaparib (G-BA, 2015). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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