Nichtinvasive Beatmung (NIV): Indikation und Therapie
Hintergrund
Die DGP S2k-Leitlinie behandelt den Einsatz der nichtinvasiven Beatmung (NIV) bei der akuten respiratorischen Insuffizienz (ARI). Im Fokus stehen die Reduktion von Intubationsraten, Mortalität und Aufenthaltsdauer auf der Intensivstation.
Pathophysiologisch wird zwischen der hypoxämischen ARI (z. B. kardiales Lungenödem, ARDS) und der hyperkapnischen ARI (z. B. exazerbierte COPD) unterschieden. Die Domäne der NIV sind Erkrankungen, die zum Versagen der Atempumpe führen.
Bei primärer Hypoxämie durch ein Lungenversagen sind die Effekte der NIV weniger deutlich. Hier wird ein engmaschiges Monitoring gefordert, um eine notwendige Intubation nicht zu verzögern.
💡Praxis-Tipp
Ein häufiger Fehler ist die verzögerte Intubation bei einem NIV-Versagen, insbesondere bei hypoxämischer respiratorischer Insuffizienz oder ARDS. Die Leitlinie betont, dass bei ausbleibender Besserung von Dyspnoe, Atemfrequenz oder Blutgasen innerhalb von 1 bis 2 Stunden die NIV umgehend beendet und eine invasive Beatmung eingeleitet werden soll. Zudem wird bei schwerer Azidose (pH < 7,30) eine Durchführung der NIV ausschließlich auf einer Intensiv- oder Intermediate-Care-Station empfohlen.
Häufig gestellte Fragen
Die Leitlinie empfiehlt den Einsatz der NIV bei einer akuten hyperkapnischen Exazerbation der COPD, wenn der pH-Wert unter 7,35 liegt. Bei milderen Formen mit einem pH-Wert ab 7,35 ist eine akute NIV in der Regel nicht indiziert.
Ja, laut Leitlinie sollte beim kardiogenen Lungenödem frühzeitig eine CPAP-Therapie begonnen werden. Bei begleitender Hyperkapnie kann auch eine NIV mit inspiratorischer Druckunterstützung erfolgen.
Bei leichtem bis moderatem ARDS kann ein Therapieversuch unter ständiger Intubationsbereitschaft unternommen werden. Bei schwerem ARDS warnt die Leitlinie vor einer erhöhten Mortalität durch eine verzögerte Intubation.
Es wird empfohlen, COPD-Patienten frühzeitig zu extubieren und auf NIV umzustellen. Zudem sollte NIV präventiv bei Risikopatienten eingesetzt werden, um ein Postextubationsversagen zu verhindern.
Die Leitlinie bestätigt, dass NIV als palliative Maßnahme zur Linderung von Dyspnoe und zur Verbesserung der Lebensqualität eingesetzt werden kann. Dies erfordert eine ausführliche Aufklärung und die Berücksichtigung des Patientenwillens.
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Quelle: DGP S2k-Leitlinie Nichtinvasive Beatmung als Therapie der akuten respiratorischen Insuffizienz (Version 3.3) (DGP, 2022). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung, nicht ärztlich geprüft. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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