NICE

Mundgesundheit im Pflegeheim: Assessment und Versorgung

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: NICE|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die NICE-Leitlinie NG48 befasst sich mit der Mundgesundheit von Erwachsenen in Pflegeheimen. Eine schlechte Mundgesundheit kann die Fähigkeit der Bewohner zum Essen, Sprechen und zur sozialen Interaktion erheblich beeinträchtigen. Zudem sind Karies und Zahnfleischerkrankungen weit verbreitet, aber durch präventive Maßnahmen größtenteils vermeidbar.

Laut Leitlinie weisen viele Pflegeheimbewohner komplexe gesundheitliche Einschränkungen auf, wie beispielsweise Demenz oder schwere Gedächtnisprobleme. Diese Faktoren erschweren oft die eigenständige Durchführung einer adäquaten Mundhygiene. Unbehandelte Schmerzen oder Infektionen im Mundraum können sich negativ auf das Verhalten und das allgemeine Wohlbefinden auswirken.

Die Leitlinie betont, dass eine unzureichende Mundpflege zu schwerwiegenden Komplikationen wie Aspirationspneumonien führen kann. Daher wird eine strukturierte Herangehensweise an die zahnmedizinische Versorgung und die tägliche Mundpflege in Pflegeeinrichtungen als essenziell erachtet.

Empfehlungen

Die Leitlinie formuliert folgende Kernempfehlungen zur Sicherstellung der Mundgesundheit in Pflegeheimen:

Richtlinien und Assessment

Es wird empfohlen, dass Pflegeheime klare Richtlinien zur Förderung und zum Schutz der Mundgesundheit ihrer Bewohner etablieren. Diese sollten Pläne für die tägliche Mundpflege, den Umgang mit Verweigerung von Pflegemaßnahmen sowie den Zugang zu zahnärztlichen Notdiensten umfassen.

Laut Leitlinie soll der Mundgesundheitszustand aller Bewohner unmittelbar nach dem Einzug in das Pflegeheim beurteilt werden. Hierfür wird die Verwendung eines standardisierten Instruments wie des "Oral Health Assessment Tool" empfohlen.

Die Ergebnisse der Beurteilung sowie eventuell vereinbarte Zahnarzttermine sind im persönlichen Pflegeplan zu dokumentieren. Bei Veränderungen des Pflegebedarfs wird eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Mundpflegepläne empfohlen.

Tägliche Mundpflege

Die Leitlinie empfiehlt, den Bewohnern tägliche Unterstützung bei der Mundpflege anzubieten, die auf ihre individuellen Bedürfnisse und Präferenzen abgestimmt ist. Zu den empfohlenen Maßnahmen gehören:

  • Das Putzen der natürlichen Zähne mindestens zweimal täglich mit fluoridhaltiger Zahnpasta

  • Die tägliche Pflege von Voll- oder Teilprothesen, einschließlich Bürsten und Entfernen von Speiseresten

  • Das Herausnehmen der Prothesen über Nacht

  • Die Verwendung bevorzugter Reinigungsprodukte und Zahnbürsten (manuell oder elektrisch)

  • Der Einsatz von zuckerfreiem Kaugummi mit Xylitol, falls vom Bewohner gewünscht und keine Schluckbeschwerden vorliegen

Zahnärztliche Versorgung und Prothesen

Es wird empfohlen, dass Bewohner routinemäßige oder spezialisierte präventive zahnärztliche Versorgung erhalten. Pflegeheime sollen hierfür lokale Partnerschaften mit Zahnarztpraxen und zahnmedizinischen Diensten aufbauen.

Zudem wird empfohlen, dass individuell angefertigte Zahnprothesen bereits während der Herstellung im Labor entsprechend markiert werden. Dies soll den Verlust oder die Verwechslung von Prothesen im Pflegealltag verhindern.

Kontraindikationen

Die Leitlinie rät vom routinemäßigen, alltäglichen Einsatz von Chlorhexidin für alle Bewohner ab. Es wird darauf hingewiesen, dass Chlorhexidin dentale Plaque nicht vollständig entfernt und somit kein Ersatz für das effektive Zähneputzen ist.

Zudem warnt die Leitlinie vor möglichen Überempfindlichkeitsreaktionen und Anaphylaxie im Zusammenhang mit der Anwendung von Chlorhexidin.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Ein wichtiger Hinweis der Leitlinie ist, dass unbehandelte Zahnschmerzen oder Mundinfektionen bei Personen, die ihre Schmerzen nicht verbalisieren können (wie bei Demenz), oft zu Verhaltensänderungen führen. Es wird empfohlen, bei unerklärlichen Verhaltensauffälligkeiten oder Krisen stets auch den Mundraum als mögliche Schmerzursache in Betracht zu ziehen.

Häufig gestellte Fragen

Laut Leitlinie wird eine Beurteilung der Mundgesundheit unmittelbar nach dem Einzug in das Pflegeheim empfohlen. Dies gilt unabhängig von der geplanten Aufenthaltsdauer.

Die Leitlinie empfiehlt, natürliche Zähne mindestens zweimal täglich zu putzen. Hierbei sollte eine fluoridhaltige Zahnpasta verwendet werden.

Es wird empfohlen, Voll- und Teilprothesen über Nacht aus dem Mund zu entfernen. Zudem ist eine tägliche Reinigung zur Entfernung von Speiseresten vorgesehen.

Die Leitlinie rät vom routinemäßigen Einsatz von Chlorhexidin für alle Bewohner ab. Es ersetzt nicht das mechanische Zähneputzen und birgt das Risiko von Überempfindlichkeitsreaktionen.

Es wird empfohlen, Zahnprothesen bereits während der Herstellung im Dentallabor markieren zu lassen. Dies erleichtert die Zuordnung und verhindert Verwechslungen im Pflegealltag.

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Quelle: NG48: Oral health for adults in care homes (NICE). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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