IQWiG2022Onkologie

Magen- und Ösophaguskarzinom: Nivolumab-Therapie

Diese Leitlinie stammt aus 2022 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2022)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der IQWiG-Bericht bewertet den Zusatznutzen von Nivolumab in Kombination mit einer fluoropyrimidin- und platinbasierten Chemotherapie. Die Bewertung bezieht sich auf die Erstlinienbehandlung bei erwachsenen Patientinnen und Patienten.

Eingeschlossen sind Personen mit einem humanen epidermalen Wachstumsfaktorrezeptor-2 (HER2)-negativen, fortgeschrittenen oder metastasierten Adenokarzinom. Dies betrifft Tumore des Magens, des gastroösophagealen Übergangs oder des Ösophagus.

Eine weitere Voraussetzung für diese Indikation ist, dass die Tumoren den Programmed Cell Death-Ligand 1 (PD-L1) mit einem Combined Positive Score (CPS) von ≥ 5 exprimieren. Die Bewertung basiert maßgeblich auf den Daten der randomisierten, kontrollierten Studie CheckMate 649.

Empfehlungen

Die Bewertung des Zusatznutzens wird laut Bericht in zwei separate Fragestellungen unterteilt.

Fragestellung 1: Adenokarzinome des Ösophagus

Für Patientinnen und Patienten mit einem fortgeschrittenen oder metastasierten Adenokarzinom des Ösophagus ist ein Zusatznutzen nicht belegt.

Der Bericht begründet dies mit inhaltlich unvollständigen Daten zum aktuellen Datenschnitt. Es fehlen insbesondere Auswertungen zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität, Morbidität und zu Nebenwirkungen, weshalb eine adäquate Abwägung von Nutzen und Schaden nicht möglich ist.

Fragestellung 2: Adenokarzinome des Magens oder des gastroösophagealen Übergangs

Für diese Patientengruppe leitet die Bewertung einen Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen ab.

Zwar liegen auch hier unvollständige Daten zu Morbidität, Lebensqualität und Nebenwirkungen vor. Jedoch zeigt sich beim Endpunkt Gesamtüberleben ein statistisch signifikanter Unterschied mit einem großen Effekt zugunsten von Nivolumab plus Chemotherapie.

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Als zweckmäßige Vergleichstherapie für beide Fragestellungen definiert der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) verschiedene platin- und fluoropyrimidinbasierte Kombinationschemotherapien. Dazu gehören unter anderem:

  • Cisplatin in Kombination mit 5-Fluorouracil (5-FU)

  • Oxaliplatin in Kombination mit 5-FU

  • Cisplatin oder Oxaliplatin in Kombination mit Capecitabin

Dosierung

Die in der zugrundeliegenden Studie CheckMate 649 angewandten Dosierungsschemata für Nivolumab in Kombination mit Chemotherapie werden wie folgt beschrieben:

TherapieregimeWirkstoffDosierungApplikationZyklus
Nivolumab + FOLFOXNivolumab240 mgi.v. an Tag 1alle 2 Wochen
Nivolumab + FOLFOXOxaliplatin85 mg/m2 KOFi.v. an Tag 1alle 2 Wochen
Nivolumab + FOLFOXFolinsäure400 mg/m2 KOFi.v. an Tag 1alle 2 Wochen
Nivolumab + FOLFOX5-Fluorouracil400 mg/m2 KOF (Bolus) + 1200 mg/m2 KOF/Tag (kontinuierlich)i.v. an Tag 1 bzw. Tag 1 und 2alle 2 Wochen
Nivolumab + XELOXNivolumab360 mgi.v. an Tag 1alle 3 Wochen
Nivolumab + XELOXOxaliplatin130 mg/m2 KOFi.v. an Tag 1alle 3 Wochen
Nivolumab + XELOXCapecitabin1000 mg/m2 KOForal 2-mal täglich an Tag 1-14alle 3 Wochen

Die Behandlung mit Nivolumab erfolgte in der Studie bis zur Krankheitsprogression, inakzeptabler Toxizität oder bis zu einer maximalen Dauer von 24 Monaten.

Kontraindikationen

Laut Fachinformation, die im Bericht zitiert wird, erfordert die Anwendung von Nivolumab besondere Vorsichtsmaßnahmen bei bestimmten Personengruppen.

Dazu zählen Kinder und Jugendliche, ältere Menschen sowie Personen mit eingeschränkter Nieren- oder Leberfunktion. Auch bei unbehandelten Hirnmetastasen, aktiven Autoimmunerkrankungen oder systemischer Immunsuppression ist Vorsicht geboten.

In der Zulassungsstudie waren zudem Patientinnen und Patienten ausgeschlossen, bei denen ein positiver HER2-Status des Tumors bekannt war.

ClariMed durchsucht 14.000+ weitere Leitlinien
Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Vor der Einleitung einer Erstlinientherapie mit Nivolumab bei fortgeschrittenen Adenokarzinomen des oberen Gastrointestinaltrakts wird eine sorgfältige Testung des Tumorstatus empfohlen. Die Indikation ist strikt auf Tumore beschränkt, die einen negativen HER2-Status aufweisen und gleichzeitig PD-L1 mit einem Combined Positive Score (CPS) von ≥ 5 exprimieren. Der Bericht betont, dass die Bestimmung des PD-L1-Status mit einer gut validierten und robusten Methode erfolgen sollte.

Häufig gestellte Fragen

Laut IQWiG-Bericht gibt es für Nivolumab plus Chemotherapie beim Magenkarzinom einen Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen. Dies basiert auf einem signifikanten Überlebensvorteil, auch wenn Daten zur Lebensqualität unvollständig waren.

Für das Adenokarzinom des Ösophagus ist ein Zusatznutzen laut Bewertung derzeit nicht belegt. Der Bericht bemängelt hier unvollständige Studiendaten zur Morbidität und zu Nebenwirkungen, die eine Nutzenabwägung verhindern.

Die Zulassungsstudie untersuchte Nivolumab in Kombination mit fluoropyrimidin- und platinbasierten Regimen. Konkret wurden die Schemata FOLFOX (5-FU, Folinsäure, Oxaliplatin) und XELOX (Capecitabin, Oxaliplatin) eingesetzt.

Die Behandlung mit Nivolumab wird gemäß Fachinformation bis zur Krankheitsprogression oder bis zum Auftreten inakzeptabler Toxizität fortgeführt. Bei Patientinnen und Patienten ohne Progression ist die Therapiedauer auf maximal 24 Monate begrenzt.

War diese Zusammenfassung hilfreich?

Quelle: IQWiG A21-146: Nivolumab (Adenokarzinome des Magens, des gastroösophagealen Übergangs oder des Ösophagus) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2022). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

Verwandte Leitlinien

Über Google hier gelandet?

ClariMed durchsucht alle medizinischen Leitlinien

AWMF, NVL, NICE, WHO, ESC, KDIGO - Quellenzitiert, kostenlos. Speichern Sie Ihren Verlauf auf allen Geräten mit einem kostenlosen Konto.

Kostenloses Konto erstellen
Keine Kreditkarte. DSGVO-konform. In Deutschland gehostet.