G-BA2015

Lumacaftor/Ivacaftor: Indikation bei F508del-Mutation

Diese Leitlinie stammt aus 2015 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2015)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Daten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Nutzenbewertung nach § 35a SGB V aus dem Jahr 2016. Gegenstand des Verfahrens ist die fixe Kombination aus den Wirkstoffen Lumacaftor und Ivacaftor (Handelsname Orkambi®).

Die zystische Fibrose (Mukoviszidose) ist eine genetisch bedingte Stoffwechselerkrankung. Die homozygote F508del-Mutation stellt die häufigste genetische Veränderung bei dieser Erkrankung dar und führt zu einem Defekt des CFTR-Proteins. Lumacaftor und Ivacaftor wirken als CFTR-Modulatoren, die diesen Defekt auf zellulärer Ebene adressieren.

Das vorliegende Bewertungsverfahren bezieht sich spezifisch auf die Patientengruppe ab einem Alter von 12 Jahren, bei der diese spezifische Mutation homozygot vorliegt.

Empfehlungen

Die vorliegenden Dokumente des G-BA dokumentieren den formalen Ablauf der frühen Nutzenbewertung. Es handelt sich um eine administrative Übersicht, die keine direkten klinischen Studienergebnisse, Aussagen zur Sicherheit oder das finale Ausmaß des Zusatznutzens im Text abbildet.

Gegenstand der Bewertung

Das Verfahren umfasst laut G-BA folgende Eckdaten zur Therapie:

  • Wirkstoff: Lumacaftor/Ivacaftor (Orkambi®)

  • Therapeutisches Gebiet: Zystische Fibrose (Stoffwechselkrankheiten)

  • Zielgruppe: Personen über 12 Jahre mit homozygoter F508del-Mutation

  • Pharmazeutischer Unternehmer: Vertex Pharmaceuticals (Europe) Limited

Verfahrensablauf und Beschlussfassung

Das Nutzenbewertungsverfahren (Vorgangsnummer 2015-12-15-D-204) durchlief gemäß den Dokumenten folgende formale Schritte:

  • Der offizielle Beginn des Verfahrens wurde auf den 15.12.2015 datiert.

  • Die Veröffentlichung der Nutzenbewertung erfolgte am 15.03.2016.

  • Nach einer mündlichen Anhörung im April 2016 wurde der finale Beschluss am 02.06.2016 gefasst und trat am selben Tag in Kraft.

Weitere Entwicklungen

Das Dokument weist darauf hin, dass es zu diesem Wirkstoff in den Folgejahren weitere Bewertungsverfahren gab. Diese fanden in den Jahren 2018, 2019, 2021 und 2023 statt und sind mittlerweile ebenfalls abgeschlossen.

ClariMed durchsucht 14.000+ weitere Leitlinien
Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Da der vorliegende G-BA-Beschluss rein administrativer Natur ist, wird empfohlen, für klinische Entscheidungen und Informationen zum konkreten Zusatznutzen die verlinkten vollständigen Beschlusstexte und tragenden Gründe des G-BA zu konsultieren.

Häufig gestellte Fragen

Das G-BA-Verfahren bezieht sich auf Patienten ab 12 Jahren mit zystischer Fibrose, bei denen eine homozygote F508del-Mutation vorliegt.

Nein, der vorliegende Quelltext ist eine rein administrative Übersicht des Verfahrensablaufs. Er enthält keine konkreten klinischen Studienergebnisse oder Aussagen zum Ausmaß des Zusatznutzens.

Ja, laut den G-BA-Daten fanden in den Jahren 2018, 2019, 2021 und 2023 weitere, mittlerweile abgeschlossene Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff statt.

War diese Zusammenfassung hilfreich?

Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Lumacaftor/Ivacaftor (zystische Fibrose, > 12 Jahre, homozygot F508del-Mutation) (G-BA, 2015). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

Verwandte Leitlinien

Über Google hier gelandet?

ClariMed durchsucht alle medizinischen Leitlinien

AWMF, NVL, NICE, WHO, ESC, KDIGO - Quellenzitiert, kostenlos. Speichern Sie Ihren Verlauf auf allen Geräten mit einem kostenlosen Konto.

Kostenloses Konto erstellen
Keine Kreditkarte. DSGVO-konform. In Deutschland gehostet.