G-BA2024

Linzagolix (Yselty): Indikation bei Uterusmyomen

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2024)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf den Verfahrensdaten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Nutzenbewertung von Linzagolix nach § 35a SGB V. Das Verfahren wurde im März 2025 offiziell abgeschlossen.

Uterusmyome sind gutartige Tumore der Gebärmuttermuskulatur, die bei Frauen im gebärfähigen Alter häufig auftreten. Sie können mäßige bis starke Symptome wie ausgeprägte Menstruationsblutungen, Schmerzen und ein Druckgefühl im Unterbauch verursachen.

Linzagolix (Handelsname Yselty) ist ein Wirkstoff, der zur medikamentösen Behandlung dieser Myom-bedingten Beschwerden eingesetzt wird. Die vorliegenden G-BA-Dokumente skizzieren den formalen Ablauf der Nutzenbewertung, verweisen für die detaillierten klinischen Ergebnisse jedoch auf die verlinkten Beschlussdokumente.

Empfehlungen

Die Dokumentation des G-BA umfasst folgende Kernaspekte zum Bewertungsverfahren:

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Laut Fachinformation wird Linzagolix (Yselty) für folgende spezifische Indikation angewendet:

  • Behandlung von erwachsenen Frauen im gebärfähigen Alter.

  • Therapie von mäßigen bis starken Symptomen, die durch Uterusmyome verursacht werden.

Verfahrensstatus und Beschlussfassung

Das Nutzenbewertungsverfahren für den pharmazeutischen Unternehmer Theramex Ireland Limited durchlief mehrere formale Stufen:

  • Beginn des Verfahrens am 15.09.2024.

  • Veröffentlichung der IQWiG-Nutzenbewertung am 16.12.2024.

  • Mündliche Anhörung am 27.01.2025.

  • Finaler Beschluss zur Arzneimittel-Richtlinie (Anlage XII) am 06.03.2025.

Ergebnisse der Nutzenbewertung

Der vorliegende Quelltext der Verfahrensübersicht enthält keine spezifischen Angaben zum Ausmaß des Zusatznutzens oder zu den zugrundeliegenden klinischen Studiendaten.

Für Details zur zweckmäßigen Vergleichstherapie (zVT) und den exakt definierten Patientenpopulationen verweist die G-BA-Dokumentation explizit auf die externen Dokumente "Tragende Gründe" und den Beschlusstext vom 06.03.2025.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass die konkreten Festlegungen zur zweckmäßigen Vergleichstherapie und zum Ausmaß des Zusatznutzens von Linzagolix nicht in der Verfahrensübersicht stehen, sondern den vollständigen Beschlussdokumenten des G-BA vom 06.03.2025 zu entnehmen sind.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA-Dokumentation wird das Medikament bei erwachsenen Frauen im gebärfähigen Alter zur Behandlung mäßiger bis starker Symptome von Uterusmyomen angewendet.

Der finale Beschluss zur Arzneimittel-Richtlinie (Anlage XII) wurde am 06.03.2025 gefasst und trat am selben Tag in Kraft.

Das Nutzenbewertungsverfahren wurde für das Unternehmen Theramex Ireland Limited durchgeführt.

Die spezifischen Ergebnisse zum Zusatznutzen und zur zweckmäßigen Vergleichstherapie sind im vorliegenden Text nicht enthalten. Sie müssen den verlinkten Beschlussdokumenten (Tragende Gründe und Beschlusstext) des G-BA entnommen werden.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Linzagolix (Uterusmyom) (G-BA, 2024). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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