Paul-Bunnell-Test (EBV): Gesundheitsportal Österreich
Hintergrund
Das Gesundheitsportal Österreich (2026) beschreibt den Mononukleose-Schnelltest (Paul-Bunnell-Test) als primäres Screening-Verfahren bei Verdacht auf eine akute Epstein-Barr-Virus-Infektion (EBV). EBV gehört zur Familie der humanen Herpesviren (HHV-4) und ist der Erreger des Pfeiffer'schen Drüsenfiebers.
Die Infektion wird typischerweise über Speichel übertragen, weshalb sie auch als "Kissing-Disease" bezeichnet wird. Nach einer Inkubationszeit von etwa zwei Wochen kommt es häufig zu Fieber, Angina tonsillaris und generalisierten Lymphknotenschwellungen.
Im peripheren Blutausstrich zeigen sich oft hoch reaktive mononukleäre Zellen, sogenannte Virozyten. Der Text warnt davor, diese morphologischen Zellveränderungen im Blutbild fälschlicherweise mit einer akuten Leukämie zu verwechseln.
Empfehlungen
Testprinzip und Methoden
Der Schnelltest weist heterophile IgM-Antikörper (Heteroagglutinine) im Blut nach. Es werden primär zwei Testmethoden unterschieden:
| Testmethode | Nachweisprinzip | Zuverlässigkeit |
|---|---|---|
| Paul-Bunnell-Test | Heteroagglutinine gegen Schafserythrozyten | Standardverfahren |
| Latexagglutinationstest | Heteroagglutinine mittels Latexpartikel | Moderner und etwas zuverlässiger |
Interpretation und Fehlerquellen
Bei Erwachsenen lassen sich laut Quelle in 80 bis 90 Prozent der akuten EBV-Infektionen entsprechende IgM-Antikörper nachweisen.
Bei Kindern wird der Test als weit weniger zuverlässig eingestuft. In dieser Altersgruppe fällt der Schnelltest nur in etwa der Hälfte der Fälle positiv aus.
Es wird auf eine hohe Rate an falsch-positiven Ergebnissen hingewiesen. Diese können ohne Vorliegen einer akuten EBV-Infektion durch andere Infektionserkrankungen oder Autoimmunerkrankungen verursacht werden.
Weiterführende Diagnostik
Ein positiver Schnelltest gilt nicht als definitiver Beweis für eine akute EBV-Infektion. Zur genauen Abklärung werden spezifischere Labormethoden angeführt:
-
Nachweis von Antikörpern gegen virales EBV-Capsid-Antigen (VCA) vom Typ IgG und IgM
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EBV-Immunoblot zur Abklärung unklarer akuter oder chronischer Infektionen
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EBV-PCR als Beweis einer akuten Infektion
Therapeutische Grundsätze
Die Behandlung einer EBV-Infektion erfolgt rein symptomatisch durch körperliche Schonung, Fiebersenkung und Analgesie.
Es wird ausdrücklich betont, dass eine Gabe von Antibiotika bei einer reinen EBV-Infektion keinesfalls zulässig ist. Eine genaue diagnostische Abklärung ist daher essenziell.
💡Praxis-Tipp
Ein negatives Ergebnis im Mononukleose-Schnelltest schließt eine akute EBV-Infektion nicht sicher aus, insbesondere bei Kindern. Zudem wird vor falsch-positiven Ergebnissen durch Autoimmunerkrankungen oder andere Infektionen gewarnt, weshalb bei klinischem Verdacht stets eine spezifische EBV-Serologie (VCA-IgG/IgM) oder PCR angeschlossen werden sollte.
Häufig gestellte Fragen
Laut Quelle ist der Test bei Kindern weit weniger zuverlässig als bei Erwachsenen. Er fällt bei kindlichen EBV-Infektionen nur in etwa der Hälfte der Fälle positiv aus.
Der Nachweis von Heteroagglutininen ist unspezifisch. Falsch-positive Ergebnisse können unter anderem durch andere Infektionserkrankungen oder bestehende Autoimmunerkrankungen ausgelöst werden.
Zur definitiven Bestätigung werden spezifischere Tests herangezogen. Dazu zählen der Nachweis von VCA-IgG und -IgM, der EBV-Immunoblot sowie die EBV-PCR.
Die Referenzwerte für den Mononukleose-Schnelltest sind bei Männern und Frauen aller Altersgruppen negativ. Ein positiver Wert erfordert stets eine klinische Korrelation.
Der Text stellt klar, dass die Gabe von Antibiotika bei einer reinen EBV-Infektion keinesfalls zulässig ist. Die Therapie erfolgt rein symptomatisch.
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Quelle: Laborwert: Heteroagglutinin-Nachweis (Gesundheit.gv.at, 2026). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.