Opiate im Urin (Codein): Gesundheit.gv.at
Hintergrund
Die Leitlinie von Gesundheit.gv.at (2026) beschreibt das Vorgehen beim Drogenscreening auf Opiate im Urin. Opiate wie Morphin und Codein werden medizinisch als Schmerzmittel eingesetzt, besitzen jedoch ein hohes Suchtpotenzial.
Auch das synthetisch hergestellte Heroin (Diacetylmorphin) fällt unter diese Substanzklasse. Das Drogenscreening dient dem Nachweis dieser Substanzen bei Verdacht auf Missbrauch, im Rahmen von Entzugsbehandlungen oder bei Intoxikationen.
Diese Zusammenfassung basiert auf den grundlegenden Laborinformationen des Gesundheitsportals. Die Referenzwerte für Opiate im Urin sind für alle Altersgruppen und Geschlechter negativ.
Empfehlungen
Indikationen
Laut Leitlinie wird ein Drogenscreening auf Opiate bei folgenden Fragestellungen empfohlen:
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Akute Vergiftungen, um das Überleben durch rasche Identifizierung zu sichern
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Nachweis einer Suchterkrankung
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Begleitung einer Entzugsbehandlung
Präanalytik und Probengewinnung
Es wird die Verwendung des ersten Morgenharns empfohlen, um eine ausreichend hohe Konzentration der Substanzen zu gewährleisten. Da Drogentests pH-abhängig sind und durch Verdünnung verfälscht werden können, sind Begleituntersuchungen wichtig.
Zur Vermeidung von Probenmanipulationen (etwa durch übermäßige Flüssigkeitsaufnahme) wird eine begleitende Bestimmung folgender Parameter angeraten:
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Kreatinin im Harn
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pH-Wert und Osmolalität
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Spezifisches Gewicht und Temperatur
Analytik und Bestätigungstests
Für das initiale Screening werden Immunoassays (Harnstreifentests oder nasschemische Verfahren) eingesetzt. Die Leitlinie weist darauf hin, dass diese Tests nur ein vorläufiges Ergebnis liefern.
Bei positiven Ergebnissen, insbesondere bei sensiblen oder rechtsmedizinischen Fragestellungen, wird zwingend ein Bestätigungstest gefordert. Hierfür soll eine analytisch korrekte Referenzmethode wie die Gas-Chromatographie/Massenspektrometrie (GC/MS) verwendet werden.
Cut-off-Werte
Die Leitlinie nennt spezifische Schwellenwerte (Cut-offs), ab denen ein Test als positiv gewertet wird. Die Sensitivität und Nachweisdauer hängen stark vom gewählten Cut-off ab.
| Substanzklasse | Üblicher Cut-off-Wert | Erfasste Substanzen |
|---|---|---|
| Opiate | 300 ng/mL | Morphin, Diacetylmorphin, Codein |
| Cannabis | 25, 50 oder 100 ng/mL | Cannabinoide |
Kontraindikationen
Die Leitlinie warnt vor potenziellen Kreuzreaktionen bei Immunoassays, die zu falsch-positiven Ergebnissen führen können. Für das verwendete Testsystem sollten stets Kreuzreaktionslisten verfügbar sein.
Folgende Faktoren können einen positiven Opiattest vortäuschen:
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Hohe Mengen bestimmter Antibiotika (z.B. Fluorchinolone)
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Konsum mohnhaltiger Speisen (z.B. Mohnstrudel, Mohnnudeln), abhängig vom Herkunftsgebiet des Mohns
Es wird betont, dass bei einem nahrungsbedingten positiven Test durch Mohnkonsum keine rauschmäßige Beeinträchtigung der Person vorliegt.
💡Praxis-Tipp
Die Leitlinie betont, dass ein positives Ergebnis im Immunoassay-Suchtest aufgrund möglicher Kreuzreaktionen (beispielsweise durch Fluorchinolone oder Mohnkonsum) stets als vorläufig zu betrachten ist. Es wird dringend angeraten, bei rechtlichen oder sensiblen Fragestellungen immer eine Bestätigungsanalyse mittels GC/MS durchzuführen.
Häufig gestellte Fragen
Laut Leitlinie können Opiate bis zu drei Tage nach der Einnahme oder Anwendung im Harn nachgewiesen werden.
Es wird die Verwendung des ersten Morgenharns empfohlen. Dieser weist die höchste Konzentration der zu untersuchenden Substanzen auf und minimiert das Risiko falsch-negativer Ergebnisse durch Verdünnung.
Ja, die Leitlinie weist darauf hin, dass der Genuss mohnhaltiger Speisen zu einem positiven Opiattest führen kann. Dies hängt von der Konzentration der Mohnalkaloide im verwendeten Mohn ab.
Um eine vorsätzliche Verdünnung durch starkes Trinken zu erkennen, wird die begleitende Messung von Kreatinin, pH-Wert, spezifischem Gewicht und Temperatur im Urin empfohlen.
Der übliche Schwellenwert (Cut-off) für ein positives Opiatscreening liegt laut Leitlinie bei 300 ng/mL. Ab diesem Wert gilt die Probe als positiv für Substanzen wie Morphin oder Codein.
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Quelle: Laborwert: Codein (Gesundheit.gv.at, 2026). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.