Zweitmeinungsverfahren § 27b SGB V: IQWiG Rapid Report
Hintergrund
Diese Zusammenfassung basiert auf der Projektbeschreibung und Pressemitteilung des IQWiG Rapid Reports V20-01.
Das gesetzliche Zweitmeinungsverfahren nach § 27b SGB V gibt gesetzlich krankenversicherten Personen das Recht, vor bestimmten planbaren Operationen eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Ziel dieser Regelung ist es, die Indikationsstellung zu überprüfen und potenziell unnötige Eingriffe zu vermeiden.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragte das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) im April 2020 mit der Evaluation. Es sollte systematisch geprüft werden, welche weiteren medizinischen Eingriffe sich für die Aufnahme in dieses Verfahren eignen.
Empfehlungen
Der Bericht fasst die Ergebnisse zur potenziellen Ausweitung der gesetzlichen Zweitmeinungsrichtlinie zusammen.
Identifikation geeigneter Eingriffe
Laut IQWiG wurden gezielt Eingriffe und Eingriffsgruppen analysiert, bei denen eine unabhängige Überprüfung der Operationsindikation besonders sinnvoll erscheint. Der Fokus lag dabei auf dem potenziellen Nutzen für die betroffenen Personen.
Die Untersuchung führte zu folgenden zentralen Ergebnissen:
-
Es wurden insgesamt 15 konkrete Vorschläge für eine Ausweitung des Zweitmeinungsverfahrens erarbeitet.
-
Diese Vorschläge umfassen spezifische Eingriffe und Eingriffsgruppen, bei denen ein besonderer Profit durch eine ärztliche Zweitmeinung erwartet wird.
💡Praxis-Tipp
Es wird empfohlen, die fortlaufenden Beschlüsse des G-BA zur Zweitmeinungsrichtlinie zu verfolgen. Sobald neue Eingriffe auf Basis solcher Berichte offiziell in die Richtlinie aufgenommen werden, besteht vor diesen planbaren Operationen eine gesetzliche Pflicht zur Aufklärung über das Recht auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung.
Häufig gestellte Fragen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das IQWiG im April 2020 mit der Erstellung dieses Rapid Reports beauftragt.
Laut dem Rapid Report V20-01 wurden 15 Vorschläge für Eingriffe und Eingriffsgruppen identifiziert, die für eine Ausweitung des Verfahrens in Frage kommen.
Das Verfahren soll Personen helfen, vor bestimmten planbaren Operationen eine unabhängige ärztliche Einschätzung einzuholen. Dadurch soll die Indikationsstellung überprüft und der Nutzen des Eingriffs besser abgewogen werden.
War diese Zusammenfassung hilfreich?
Quelle: IQWiG V20-01: Auswahl von Eingriffen für das Zweitmeinungsverfahren nach § 27b SGB V - Rapid Report (IQWiG, 2021). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.