ICSI vs. IVF bei Infertilität: IQWiG-Bericht

Diese Leitlinie stammt aus 2014 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2014)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragte das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit einer systematischen Nutzenbewertung. Ziel war es, Spermiogrammparameter für die Indikationsstellung zur Intracytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) anstelle der In-vitro-Fertilisation (IVF) zu identifizieren.

Zusätzlich sollte untersucht werden, ob ein Fertilisationsversagen in einem vorausgegangenen IVF-Versuch eine ICSI-Behandlung bei Paaren mit ungewollter Kinderlosigkeit rechtfertigt. Hierfür wurde eine systematische Literaturrecherche nach randomisierten kontrollierten Studien (RCTs) durchgeführt.

Der Surrogatendpunkt des In-vitro-Fertilisationserfolgs konnte mangels ausreichender Daten nicht für den patientenrelevanten Endpunkt der Lebendgeburt validiert werden. Daher wurde dieser Endpunkt in der finalen Bewertung des Berichts nicht berücksichtigt.

Empfehlungen

Der IQWiG-Bericht fasst die Evidenzlage zum Vergleich von ICSI und IVF wie folgt zusammen:

Spermiogrammparameter und Indikationsstellung

Laut Bericht konnten nur vier Studien identifiziert werden, die ICSI und IVF vergleichen und gleichzeitig Spermiogrammparameter berichten. Diese Studien schlossen jedoch ausschließlich Männer mit einem normalen Spermiogramm (Normozoospermie) ein.

Daher wird festgestellt, dass die vorhandene Evidenz nicht geeignet ist, um Spermiogrammparameter-Grenzen für eine ICSI-Indikation zu definieren. Eine Interaktion zwischen Behandlungseffekten und Spermiogrammparametern lässt sich auf dieser Basis nicht erfassen.

Klinische Endpunkte bei Normozoospermie

Für Paare mit idiopathischer Infertilität (normale Spermiogrammparameter) zeigt der Bericht folgende Ergebnisse im Vergleich von ICSI und IVF:

EndpunktAnzahl StudienErgebnis (ICSI vs. IVF)
Lebendgeburt1 StudieKein statistisch signifikanter Unterschied
Fehlgeburt3 StudienKein statistisch signifikanter Unterschied
OHSS (Ovarielles Hyperstimulationssyndrom)1 StudieKein statistisch signifikanter Unterschied

Vorangegangenes Fertilisationsversagen

Es konnte keine Studie identifiziert werden, die den Nutzen einer ICSI nach einem Fertilisationsversagen in einem vorherigen IVF-Versuch untersucht. Folglich kann laut Bericht keine evidenzbasierte Aussage zu dieser Fragestellung getroffen werden.

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💡Praxis-Tipp

Bei Paaren mit idiopathischer Infertilität und normalem Spermiogramm (Normozoospermie) zeigt die aktuelle Studienlage laut IQWiG keinen klinischen Vorteil der ICSI gegenüber der klassischen IVF. Weder bei den Lebendgeburten noch bei den Komplikationsraten wie dem ovariellen Hyperstimulationssyndrom (OHSS) lassen sich signifikante Unterschiede belegen.

Häufig gestellte Fragen

Der IQWiG-Bericht stellt fest, dass die aktuelle Studienlage nicht ausreicht, um spezifische Spermiogrammparameter für eine ICSI-Indikation zu definieren. Die verfügbaren Studien untersuchten ausschließlich Männer mit Normozoospermie.

Laut Bericht gibt es bei Paaren mit idiopathischer Infertilität und normalem Spermiogramm keinen statistisch signifikanten Unterschied in der Lebendgeburtenrate zwischen ICSI und IVF.

Zur Frage, ob ein Fertilisationsversagen im vorausgegangenen IVF-Versuch eine ICSI rechtfertigt, liegen laut IQWiG keine randomisierten kontrollierten Studien vor. Eine evidenzbasierte Bewertung ist daher aktuell nicht möglich.

Eine Meta-Analyse von drei Studien im Rahmen des Berichts zeigte keinen statistisch signifikanten Unterschied bei den Fehlgeburtsraten zwischen den beiden Verfahren, sofern ein normales Spermiogramm vorliegt.

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Quelle: IQWiG N12-02: Spermiogrammparameter für eine Indikation zur Intracytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) statt In-vitro-Fertilisation (IVF) (IQWiG, 2014). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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