Fezolinetant bei Menopause: IQWiG-Nutzenbewertung

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2024)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der IQWiG-Bericht A24-15 bewertet den Zusatznutzen von Fezolinetant. Der Wirkstoff ist zugelassen für die Behandlung von moderaten bis schweren vasomotorischen Symptomen, die mit der Menopause assoziiert sind.

Die Bewertung unterscheidet zwei Patientengruppen anhand der Frage, ob eine Hormonersatztherapie infrage kommt. Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde für die erste Gruppe eine systemische Hormonersatztherapie und für die zweite Gruppe beobachtendes Abwarten festgelegt.

Die Beurteilung basiert auf den vom pharmazeutischen Unternehmer eingereichten Dossierdaten. Es wurden randomisierte kontrollierte Studien mit einer Mindestdauer von 24 Wochen für die Auswertung herangezogen.

Empfehlungen

Die Nutzenbewertung kommt zu folgenden zentralen Ergebnissen bezüglich des Zusatznutzens:

Patientinnen mit Option auf Hormonersatztherapie

Für Frauen, für die eine Hormonersatztherapie infrage kommt, wurden laut Bewertung keine Daten vorgelegt.

Daraus resultiert die Schlussfolgerung:

  • Es gibt keinen Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen.

  • Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.

Patientinnen ohne Option auf Hormonersatztherapie

Für Frauen, für die eine Hormonersatztherapie nicht infrage kommt oder die sich dagegen entschieden haben, wurden vier Studien (DAYLIGHT, SKYLIGHT 1, 2 und 4) eingereicht. Das Institut stuft diese Daten jedoch als nicht geeignet ein.

Die fehlende Eignung der Studiendaten wird wie folgt begründet:

  • Unzureichende Studiendauer: Die Studien SKYLIGHT 1 und 2 weisen mit 12 Wochen eine zu kurze placebokontrollierte Phase auf, da eine Mindestdauer von 24 Wochen gefordert wird.

  • Unklare Population: In der Studie DAYLIGHT wurden Patientinnen aufgrund von Risikofaktoren (wie Diabetes oder Hyperlipidämie) eingeschlossen, die laut Fachgesellschaften keine generelle Kontraindikation für eine Hormonersatztherapie darstellen.

  • Fehlende Schweregrad-Einschränkung: In der Studie SKYLIGHT 4 fehlte die Einschränkung auf moderate bis schwere Symptome.

Zusammenfassend ist auch für diese Patientengruppe ein Zusatznutzen nicht belegt.

Dosierung

Der Bericht erwähnt folgende Dosierungen im Rahmen der Studienauswertung:

WirkstoffUntersuchte DosierungZulassungsstatus laut Bericht
Fezolinetant45 mg / TagZugelassen
Fezolinetant30 mg / TagNicht von der Zulassung umfasst

Kontraindikationen

Im Rahmen der Studienkriterien werden folgende Faktoren als Kontraindikationen für eine Hormonersatztherapie gelistet:

  • Nicht abgeklärte vaginale Blutungen

  • Brustkrebs oder estrogenabhängige Tumoren in der Vorgeschichte

  • Arterielle thromboembolische Erkrankungen

  • Überempfindlichkeit gegen Estrogen- und Progesterontherapie

  • Porphyrie

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💡Praxis-Tipp

Laut Bericht stellen Risikofaktoren wie Diabetes mellitus, Hyperlipidämie oder Adipositas keine absoluten Kontraindikationen für eine Hormonersatztherapie dar. Es wird hervorgehoben, dass bei diesen Begleiterkrankungen eine individuelle Nutzen-Risiko-Abwägung erfolgen sollte, bevor eine Hormontherapie grundsätzlich ausgeschlossen wird.

Häufig gestellte Fragen

Der Wirkstoff wird zur Behandlung von moderaten bis schweren vasomotorischen Symptomen angewendet, die mit der Menopause assoziiert sind.

Der aktuelle Bericht stellt fest, dass ein Zusatznutzen von Fezolinetant weder für Patientinnen mit noch ohne Option auf eine Hormonersatztherapie belegt ist. Die vorgelegten Studiendaten wurden als ungeeignet oder unzureichend eingestuft.

Die placebokontrollierte Phase dieser Studien betrug lediglich 12 Wochen. Das Institut fordert jedoch eine Mindeststudiendauer von 24 Wochen, da vasomotorische Symptome im Durchschnitt etwa 4,5 Jahre andauern.

Gemäß den Angaben im Bewertungsbericht ist die Dosierung von 45 mg pro Tag zugelassen. Eine in Studien untersuchte Dosis von 30 mg wird von der Zulassung nicht umfasst.

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Quelle: IQWiG A24-15: Fezolinetant (vasomotorische Symptome bei Menopause) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2024). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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