Cerliponase alfa (CLN2): Indikation und Therapiekosten

Diese Leitlinie stammt aus 2017 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2017)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der IQWiG-Bericht G17-06 bewertet das Dossier zu Cerliponase alfa zur Behandlung der neuronalen Zeroidlipofuszinose Typ 2 (CLN2), auch bekannt als Tripeptidyl-Peptidase-Mangel. Da es sich um ein Orphan Drug handelt, gilt der medizinische Zusatznutzen bereits durch die Zulassung als belegt.

Solange der Umsatz des Arzneimittels innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) binnen 12 Kalendermonaten maximal 50 Millionen Euro beträgt, müssen keine Nachweise über den Zusatznutzen im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie vorgelegt werden.

Das Institut wurde daher vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausschließlich mit der Prüfung der epidemiologischen und ökonomischen Daten beauftragt. Im Fokus der Bewertung stehen die Ermittlung der GKV-Patientenzahlen in der Zielpopulation sowie die zu erwartenden Therapiekosten.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Laut Bericht ist bei der Therapie mit Cerliponase alfa eine Vorbehandlung mit Antihistaminika und Antipyretika als zusätzlich notwendige Leistung zu berücksichtigen. Zudem wird auf die Notwendigkeit einer regelmäßigen Überwachung mittels Elektrokardiogramm und Laboruntersuchungen der Cerebrospinalflüssigkeit hingewiesen.

Häufig gestellte Fragen

Laut IQWiG-Bericht belaufen sich die Jahrestherapiekosten pro Patient auf 754.255,76 Euro im ersten Jahr. Ab dem zweiten Jahr sinken die Kosten auf 748.452,76 Euro, da die einmalige Implantation des Katheters entfällt.

Der Bericht schätzt die Zielpopulation in der gesetzlichen Krankenversicherung auf etwa 26 Patientinnen und Patienten. Die Unsicherheitsspanne wird aufgrund der Datenlage mit 19 bis 37 Personen angegeben.

Das Medikament wird gemäß den zitierten Zulassungsdaten als intracerebroventrikuläre Infusion appliziert. Hierfür ist vor Therapiebeginn die Implantation einer entsprechenden Zugangsvorrichtung bestehend aus Katheter und Reservoir erforderlich.

Da es sich um ein Orphan Drug handelt, gilt der medizinische Zusatznutzen laut Sozialgesetzbuch bereits durch die Zulassung als belegt. Ein Nachweis gegenüber einer Vergleichstherapie ist erst erforderlich, wenn der GKV-Umsatz 50 Millionen Euro in 12 Monaten übersteigt.

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Quelle: IQWiG G17-06: Cerliponase alfa (Neuronale Ceroid-Lipofuszinose) - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 10 SGB V (IQWiG, 2017). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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