Brodalumab bei Plaque-Psoriasis: IQWiG Nutzenbewertung
Hintergrund
Das vorliegende Addendum des IQWiG (A18-02) ergänzt die ursprüngliche Nutzenbewertung (A17-42) von Brodalumab zur Behandlung der mittelschweren bis schweren Plaque-Psoriasis. Es bewertet vom pharmazeutischen Unternehmer nachgereichte Daten.
Im Fokus stehen dabei zusätzliche Auswertungen zum direkten Vergleich von Brodalumab mit Ustekinumab sowie ein neu eingereichter indirekter Vergleich mit Secukinumab. Untersucht wurden insbesondere die patientenberichtete Symptomatik, gemessen über das Psoriasis Symptom Inventory (PSI), und unerwünschte Ereignisse.
Die Bewertung konzentriert sich primär auf erwachsene Patientinnen und Patienten, die auf andere systemische Therapien wie Ciclosporin, Methotrexat oder PUVA unzureichend angesprochen haben oder bei denen eine Kontraindikation oder Unverträglichkeit vorliegt.
Empfehlungen
Das IQWiG formuliert basierend auf den nachgereichten Daten folgende Bewertungsergebnisse:
Direkter Vergleich mit Ustekinumab
Laut Bericht zeigt sich bei der Symptomatik (PSI) zunächst ein statistisch signifikanter Unterschied zugunsten von Brodalumab. Dieser Effekt bleibt in der Sensitivitätsanalyse jedoch nicht bestehen.
Zudem wird eine Effektmodifikation durch das Alter beschrieben. Ein Vorteil bezüglich der Symptomatik zeigt sich lediglich bei Patientinnen und Patienten unter 65 Jahren.
Die nachgereichten Daten zu spezifischen unerwünschten Ereignissen wurden vom IQWiG als nicht verwertbar eingestuft. Begründet wird dies mit unvollständigen und teilweise unplausiblen Angaben.
Indirekter Vergleich mit Secukinumab
Der indirekte Vergleich von Brodalumab mit Secukinumab über den Brückenkomparator Ustekinumab liefert folgende Ergebnisse:
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Bei der Remission (PASI 100) zeigt sich ein statistisch signifikanter Unterschied zugunsten von Brodalumab.
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Bezüglich der gesundheitsbezogenen Lebensqualität (DLQI 0 oder 1) gibt es keinen signifikanten Unterschied.
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Bei schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen, Therapieabbrüchen wegen unerwünschter Ereignisse sowie Infektionen zeigen sich ebenfalls keine signifikanten Unterschiede.
Gesamtaussage zum Zusatznutzen
Das IQWiG kommt zu dem Schluss, dass die nachgereichten Daten die ursprüngliche Gesamtaussage zum Zusatznutzen nicht verändern. Die Bewertung wird wie folgt zusammengefasst:
| Indikation | Zweckmäßige Vergleichstherapie | Zusatznutzen |
|---|---|---|
| Systemische Therapie kommt regulär infrage | Fumarsäureester, Ciclosporin, Methotrexat, Phototherapie oder Secukinumab | Geringerer Nutzen / Zusatznutzen nicht belegt |
| Unzureichendes Ansprechen oder Kontraindikation auf andere systemische Therapien | Adalimumab, Infliximab, Ustekinumab oder Secukinumab | Hinweis auf Zusatznutzen, Ausmaß nicht quantifizierbar |
💡Praxis-Tipp
Der Bericht weist darauf hin, dass ein möglicher Vorteil von Brodalumab bezüglich der patientenberichteten Symptomatik (PSI) altersabhängig sein könnte. Es wird beschrieben, dass sich ein signifikanter Effekt zugunsten von Brodalumab im Vergleich zu Ustekinumab lediglich bei Patientinnen und Patienten unter 65 Jahren zeigt.
Häufig gestellte Fragen
Laut IQWiG gibt es einen Hinweis auf einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen für Patienten, die auf andere systemische Therapien unzureichend ansprechen oder diese nicht vertragen. Für Patienten, die für eine reguläre systemische Erstlinientherapie infrage kommen, ist ein Zusatznutzen nicht belegt.
Ein indirekter Vergleich zeigt laut IQWiG einen statistisch signifikanten Vorteil für Brodalumab bei der vollständigen Remission (PASI 100). Bei der Lebensqualität und den Nebenwirkungen zeigen sich hingegen keine signifikanten Unterschiede.
Der Bericht beschreibt eine Effektmodifikation durch das Alter bei der patientenberichteten Symptomatik (PSI). Ein statistisch signifikanter Unterschied zugunsten von Brodalumab im Vergleich zu Ustekinumab zeigte sich in den Auswertungen nur bei Patienten unter 65 Jahren.
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Quelle: IQWiG A18-02: Brodalumab (Plaque-Psoriasis) - Addendum zum Auftrag A17-42 (IQWiG, 2018). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.