Dabrafenib bei NSCLC: Therapie bei BRAF-V600-Mutation
Hintergrund
Der IQWiG-Bericht (2017) bewertet den Zusatznutzen des Wirkstoffs Dabrafenib in Kombination mit Trametinib. Das Anwendungsgebiet umfasst erwachsene Patientinnen und Patienten mit fortgeschrittenem nicht kleinzelligen Lungenkarzinom (NSCLC), die eine BRAF-V600-Mutation aufweisen.
Die Bewertung unterscheidet zwischen zwei Patientengruppen: solchen ohne Vorbehandlung und solchen, die bereits eine Vorbehandlung erhalten haben.
Als zweckmäßige Vergleichstherapie legte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) je nach Vorbehandlung und Allgemeinzustand (ECOG-PS) verschiedene Optionen fest. Dazu gehören platinbasierte Chemotherapien, Monotherapien mit Docetaxel, Pemetrexed oder Nivolumab sowie Best supportive Care (BSC).
💡Praxis-Tipp
Laut IQWiG-Bericht wird die Bioverfügbarkeit von Dabrafenib durch magensäurehemmende Medikamente wie Protonenpumpeninhibitoren (PPI) reduziert. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Einnahme zwingend nüchtern (mindestens eine Stunde vor oder zwei Stunden nach einer Mahlzeit) erfolgen muss.
Häufig gestellte Fragen
Laut IQWiG ist ein Zusatznutzen von Dabrafenib in Kombination mit Trametinib bei NSCLC mit BRAF-V600-Mutation mangels geeigneter Studiendaten nicht belegt. Dies gilt sowohl für vorbehandelte als auch für nicht vorbehandelte Patientinnen und Patienten.
Die Standarddosierung beträgt 150 mg Dabrafenib zweimal täglich in Kombination mit 2 mg Trametinib einmal täglich. Die Einnahme erfolgt nüchtern.
Vor Beginn der Behandlung muss das Vorliegen einer BRAF-V600-Mutation durch einen validierten Test zwingend nachgewiesen werden.
Der Bericht nennt unter anderem Pyrexie, Uveitis, eine verringerte linksventrikuläre Auswurffraktion (LVEF) sowie interstitielle Lungenkrankheiten (ILK) als Ereignisse, die eine Dosisreduktion oder einen Therapieabbruch erfordern können.
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Quelle: IQWiG A17-17: Dabrafenib (nicht kleinzelliges Lungenkarzinom) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2017). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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