Interventionelle Kardiologie: Rezertifizierung & Ablauf
Hintergrund
Die interventionelle Kardiologie umfasst die kathetergestützte Diagnostik und Therapie von Herzerkrankungen, wie beispielsweise der koronaren Herzkrankheit. Zur Sicherung einer hohen Behandlungsqualität hat die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie (DGK) ein spezifisches Curriculum für diese Zusatzqualifikation etabliert.
Das ursprüngliche Curriculum wurde im Jahr 2012 publiziert und definiert die Anforderungen an Kardiologen sowie an die Ausbildungsstätten. Es dient der Standardisierung und Qualitätssicherung in der interventionellen Kardiologie.
Das vorliegende Addendum der DGK aus dem Jahr 2020 aktualisiert die Bestimmungen dieses Curriculums. Der Fokus dieser Ergänzung liegt ausschließlich auf den Regelungen zur Gültigkeit und Rezertifizierung der erworbenen Qualifikationen.
Klinischer Kontext
Epidemiologie: Kardiovaskuläre Erkrankungen, insbesondere die koronare Herzkrankheit (KHK), stellen weltweit die führende Todesursache dar. Die Prävalenz nimmt mit steigendem Lebensalter sowie bei Vorliegen klassischer Risikofaktoren wie arterieller Hypertonie und Diabetes mellitus stetig zu. Pathophysiologie: Die zugrundeliegende Pathologie ist meist die Atherosklerose, bei der es durch Endotheldysfunktion, Lipidablagerungen und inflammatorische Prozesse zur Plaquebildung kommt. Eine Ruptur oder Erosion dieser Plaques führt zur akuten Thrombusbildung und konsekutiven Ischämie des Myokards. Klinische Bedeutung: Die interventionelle Kardiologie ist essenziell für die Akutversorgung von Myokardinfarkten sowie die symptomatische Therapie der chronischen KHK. Minimalinvasive kathetergestützte Verfahren senken die Morbidität und Mortalität der betroffenen Patienten signifikant. Diagnostische Grundlagen: Die Diagnostik stützt sich primär auf Anamnese, EKG und kardiale Biomarker wie Troponin. Die invasive Koronarangiographie gilt als Goldstandard zur exakten Visualisierung und direkten therapeutischen Intervention bei stenosierenden Läsionen.
Wissenswertes
Eine invasive Diagnostik ist bei Patienten mit hohem Risiko für kardiovaskuläre Ereignisse oder bei therapierefraktärer Angina pectoris indiziert. Sie dient der genauen Beurteilung der Koronarmorphologie und der Planung einer möglichen Revaskularisation.
Schwere Komplikationen wie Myokardinfarkt, Schlaganfall oder Tod treten bei weniger als einem Prozent der Eingriffe auf. Häufiger sind lokale Blutungskomplikationen an der Punktionsstelle oder kontrastmittelinduzierte Nephropathien.
Drug-Eluting Stents (DES) setzen antiproliferative Medikamente frei, um eine Neointimahyperplasie und damit eine In-Stent-Restenose zu verhindern. Sie haben Bare-Metal Stents (BMS) in der modernen interventionellen Kardiologie aufgrund deutlich niedrigerer Restenoseraten weitgehend abgelöst.
Die Dauer der dualen Thrombozytenaggregationshemmung richtet sich nach dem individuellen Blutungs- und Ischämierisiko des Patienten. Bei chronischem Koronarsyndrom beträgt sie meist sechs Monate, nach einem akuten Koronarsyndrom in der Regel zwölf Monate.
Der transradiale Zugang wird heute aufgrund einer signifikant geringeren Rate an Blutungskomplikationen als Standard bevorzugt. Der transfemorale Zugang bleibt jedoch bei komplexen Interventionen oder großlumigen Kathetern eine wichtige Alternative.
Die wichtigste präventive Maßnahme ist eine ausreichende intravenöse Hydratation vor und nach dem Eingriff, insbesondere bei Patienten mit vorbestehender Niereninsuffizienz. Zudem sollte die verwendete Kontrastmittelmenge so gering wie möglich gehalten werden.
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💡Praxis-Tipp
Für Kardiologen und Ausbildungsstätten ist es essenziell, das Ausstellungsdatum ihrer Zertifikate für die interventionelle Kardiologie zu prüfen. Es wird darauf hingewiesen, dass nur Zertifikate, die vor der Publikation des Addendums unbefristet ausgestellt wurden, von der neuen Rezertifizierungspflicht ausgenommen sind.
Häufig gestellte Fragen
Laut dem DGK-Addendum unterliegen neuere Anerkennungen der Zusatzqualifikation einer Befristung. Um den Status zu erhalten, wird eine regelmäßige Rezertifizierung gefordert.
Nein, das Dokument räumt einen Bestandsschutz ein. Zertifikate, die vor der Veröffentlichung des Addendums ohne zeitliche Befristung ausgestellt wurden, bleiben dauerhaft gültig.
Ja, das Addendum schließt neben den Einzelpersonen auch die Stätten sowie deren Leiter und stellvertretende Leiter in die Befristungs- und Rezertifizierungspflicht ein.
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Quelle: Addendum zum Curriculum Interventionelle Kardiologie (DGK (Deutsche Gesellschaft für Kardiologie)). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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