Impfungen in Schwangerschaft & Stillzeit: Indikation
Hintergrund
Diese Zusammenfassung basiert auf der Kurzinformation der Embryotox-Leitlinie. Infektionskrankheiten können während einer Schwangerschaft sowohl bei der werdenden Mutter als auch beim ungeborenen Kind zu schweren Komplikationen führen.
Einige dieser Infektionen sind durch Impfungen vermeidbar oder können in ihrem Verlauf deutlich abgemildert werden. Daher ist ein adäquater Impfschutz ein essenzieller Bestandteil der Schwangerenvorsorge.
Es wird empfohlen, den Impfstatus idealerweise bereits bei bestehendem Kinderwunsch zu überprüfen. Fehlende Impfungen können so rechtzeitig vor dem Eintritt einer Schwangerschaft nachgeholt werden.
Empfehlungen
Die Embryotox-Leitlinie formuliert folgende Kernempfehlungen zum Vorgehen bei Impfungen:
Vor der Schwangerschaft
Es wird empfohlen, den Impfstatus bereits bei der Planung einer Schwangerschaft zu überprüfen. Besonders wichtig ist ein bestehender Impfschutz gegen Röteln, bevor eine Schwangerschaft eintritt.
Totimpfstoffe in der Schwangerschaft
Für die üblichen, in Deutschland empfohlenen Totimpfstoffe ist im gesamten Schwangerschaftsverlauf von einer hohen Sicherheit auszugehen. Negative Auswirkungen auf die embryonale Entwicklung sind im ersten Trimenon nicht zu erwarten.
Im zweiten und dritten Trimenon werden bestimmte Totimpfstoffe gezielt verabreicht. Das Dokument verweist hierbei auf die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO):
| Impfstoff | Indikation und Zielsetzung |
|---|---|
| Pertussis (Keuchhusten) | Nestschutz des Neugeborenen in den ersten Lebensmonaten |
| RSV (Respiratorisches Synzytial-Virus) | Schutz des Neugeborenen durch plazentaren Antikörpertransfer |
| Saisonale Influenza (Grippe) | Verhinderung schwerer Krankheitsverläufe bei der Mutter |
Stillzeit
Die üblichen Impfstoffe können auch stillenden Müttern verabreicht werden. Es ist keine Einschränkung des Stillens erforderlich, da die Impfstoffe für Säuglinge gut untersucht sind.
Kontraindikationen
Lebendimpfstoffe
Impfungen mit Lebendimpfstoffen gelten in der Schwangerschaft als kontraindiziert. Als Beispiel wird der Kombinationsimpfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln genannt.
Bei versehentlicher Anwendung eines kontraindizierten Impfstoffs in der Schwangerschaft kann eine weiterführende Ultraschalluntersuchung angeboten werden. Diese dient der Bestätigung einer unauffälligen fetalen Entwicklung.
Ausnahmen in der Stillzeit
In der Stillzeit bestehen Ausnahmen für die Gelbfieber- und Dengue-Impfung. Es wird gewarnt, dass in einzelnen Fällen eine Enzephalitis bei gestillten Säuglingen nach einer mütterlichen Gelbfieber-Impfung berichtet wurde.
💡Praxis-Tipp
Bei einer versehentlichen Impfung mit einem kontraindizierten Lebendimpfstoff in der Schwangerschaft wird eine weiterführende Ultraschalluntersuchung zur Kontrolle der fetalen Entwicklung empfohlen.
Häufig gestellte Fragen
Laut Leitlinie gelten Lebendimpfstoffe in der Schwangerschaft als kontraindiziert. Dazu gehört beispielsweise der Kombinationsimpfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln.
Die üblichen Totimpfstoffe können in der Stillzeit verabreicht werden, ohne das Stillen einzuschränken. Ausnahmen bilden lediglich die Gelbfieber- und Dengue-Impfung.
Die Impfung gegen Pertussis im zweiten oder dritten Trimenon dient vorrangig dem Nestschutz. Dadurch wird das Neugeborene in den ersten Lebensmonaten vor schweren Infektionen geschützt.
Es wird empfohlen, den Impfstatus bereits bei der Planung einer Schwangerschaft zu überprüfen. Ein bestehender Impfschutz gegen Röteln vor Eintritt der Schwangerschaft wird als besonders wichtig eingestuft.
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Quelle: Embryotox: Impfstoffe in der Schwangerschaft/Stillzeit (Embryotox, 2026). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt. Vor jeder Anwendung oder Verschreibung muss die aktuelle Fachinformation konsultiert werden.
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