G-BA2019

Ibrutinib bei Morbus Waldenström: Therapie & Indikation

Diese Leitlinie stammt aus 2019 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2019)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Ibrutinib (Handelsname Imbruvica®) abgeschlossen. Dieses Verfahren bezieht sich auf ein neues Anwendungsgebiet in der Onkologie.

Morbus Waldenström ist ein seltenes Non-Hodgkin-Lymphom, das durch eine abnormale Vermehrung von B-Zellen gekennzeichnet ist. Ibrutinib ist in diesem Kontext als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) eingestuft.

Laut Dokument wurde diese spezifische Nutzenbewertung erforderlich, da die gesetzliche Umsatzgrenze von 50 Millionen Euro für Orphan Drugs überschritten wurde. Der entsprechende Beschluss trat am 20. Februar 2020 in Kraft.

Empfehlungen

Der Beschluss definiert die administrativen und fachlichen Rahmenbedingungen für das zugelassene Anwendungsgebiet.

Zugelassene Indikation

Gemäß der Fachinformation und dem Beschluss wird folgende Anwendung geregelt:

  • Ibrutinib (Imbruvica®) ist in Kombination mit Rituximab indiziert.

  • Die Therapie richtet sich an erwachsene Personen, die an Morbus Waldenström (MW) erkrankt sind.

Administrative Einordnung

Das Dokument legt zudem folgende regulatorische Rahmenbedingungen fest:

  • Das Medikament behält seinen Status als Orphan Drug (Arzneimittel für seltene Leiden).

  • Die Bewertung erfolgte aufgrund der Überschreitung der 50-Millionen-Euro-Umsatzgrenze gemäß § 35a Abs. 1 Satz 12 SGB V.

Klinische Evidenz und Zusatznutzen

Die Bewertung des Zusatznutzens basiert auf eingereichten klinischen Studiendaten, wie der iPCYC-1127-Studie.

Das konkrete Ausmaß des Zusatznutzens wird in den ausführlichen Beschlussdokumenten und den tragenden Gründen des G-BA detailliert dargelegt. Die Zusammenfassende Dokumentation sowie die Nutzenbewertung des IQWiG dienen hierbei als Entscheidungsgrundlage.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Orphan Drugs nach Überschreiten der 50-Millionen-Euro-Umsatzgrenze eine reguläre Nutzenbewertung mit Vorlage klinischer Studiendaten (wie der iPCYC-1127-Studie) zur Bestimmung des genauen Zusatznutzens erforderlich wird.

Häufig gestellte Fragen

Laut Beschluss ist Ibrutinib in Kombination mit Rituximab zur Behandlung von erwachsenen Personen mit Morbus Waldenström indiziert.

Die Bewertung wurde nach § 35a Abs. 1 Satz 12 SGB V erforderlich, da die gesetzliche Umsatzgrenze von 50 Millionen Euro für Orphan Drugs überschritten wurde.

Das Medikament wird weiterhin als Orphan Drug, also als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens, eingestuft.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Ibrutinib (neues Anwendungsgebiet: Morbus Waldenström, Kombination mit Rituximab) (G-BA, 2019). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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