Herpes Zoster (Gürtelrose): Indikation und Impfschema

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: RKI/STIKO (2024)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Herpes Zoster (Gürtelrose) wird durch die Reaktivierung des Varizella-Zoster-Virus verursacht. Eine gefürchtete Komplikation ist die postherpetische Neuralgie, die zu langanhaltenden, schwer behandelbaren Schmerzen führen kann.

Diese Zusammenfassung basiert auf der aktuellen Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut aus dem Jahr 2024. Da der Quelltext kurz ist, wurden allgemeine medizinische Hintergrundinformationen zur Erkrankung ergänzt.

Die STIKO fokussiert sich in ihrer Empfehlung auf die Prävention von Herpes Zoster und dessen Komplikationen durch den Einsatz des adjuvantierten Totimpfstoffs.

Klinischer Kontext

Herpes Zoster, auch als Gürtelrose bekannt, ist eine häufige Viruserkrankung, deren Inzidenz mit zunehmendem Alter und bei Immunsuppression deutlich ansteigt. Etwa ein Drittel der Bevölkerung erkrankt im Laufe des Lebens an Herpes Zoster. Besonders betroffen sind Personen über 50 Jahre sowie Patienten mit chronischen Grunderkrankungen.

Die Erkrankung entsteht durch die Reaktivierung des Varizella-Zoster-Virus (VZV), welches nach einer primären Windpockeninfektion lebenslang in den sensorischen Spinal- oder Hirnnervenganglien persistiert. Bei einem Nachlassen der zellulären Immunität wandern die Viren entlang der Nervenbahnen zur Haut und lösen dort die charakteristischen Symptome aus.

Für Ärzte ist Herpes Zoster besonders wegen der möglichen und oft schwerwiegenden Komplikationen wie der Post-Zoster-Neuralgie (PZN) von hoher Relevanz. Diese chronischen Schmerzzustände können die Lebensqualität der Patienten massiv einschränken und erfordern eine komplexe interdisziplinäre Betreuung.

Die Diagnose wird in den meisten Fällen rein klinisch anhand des typischen unilateralen, dermatombezogenen bläschenhaften Exanthems und der begleitenden Schmerzen gestellt. Bei atypischen Verläufen oder immunsupprimierten Patienten kann ein direkter Erregernachweis mittels PCR aus dem Bläscheninhalt zur Sicherung herangezogen werden.

Wissenswertes

Herpes Zoster selbst hat keine klassische Inkubationszeit, da es sich um eine endogene Reaktivierung des Varizella-Zoster-Virus handelt. Der Bläscheninhalt ist jedoch infektiös und kann bei seronegativen Kontaktpersonen nach einer Inkubationszeit von etwa 14 bis 16 Tagen primär Windpocken auslösen.

Das Risiko für die Entwicklung einer Post-Zoster-Neuralgie steigt signifikant mit dem Lebensalter des Patienten. Weitere begünstigende Faktoren sind starke akute Schmerzen zu Beginn der Erkrankung, ein ausgeprägtes Exanthem sowie eine Lokalisation im Bereich des Nervus ophthalmicus.

Die Diagnostik erfolgt primär klinisch, bei Unklarheiten ist die PCR aus dem Bläschensekret der Goldstandard aufgrund der hohen Sensitivität und Spezifität. Serologische Antikörperbestimmungen sind bei einer Reaktivierung meist wenig aussagekräftig, da IgG-Antikörper durch die durchgemachte Primärinfektion ohnehin positiv sind.

Ein Zoster ophthalmicus kann zu schweren okulären Komplikationen wie Keratitis, Uveitis oder gar zum Sehverlust führen. Eine sofortige ophthalmologische Mitbeurteilung ist bei Befall des ersten Trigeminusastes zwingend erforderlich, um bleibende Schäden abzuwenden.

Im Gegensatz zur primären Varizelleninfektion stellt ein Herpes Zoster in der Schwangerschaft in der Regel keine Gefahr für das ungeborene Kind dar. Da die Mutter bereits über Antikörper verfügt, kommt es nicht zu einer Virämie, die zu einem fetalen Varizellensyndrom führen könnte.

Die Ansteckungsgefahr für seronegative Personen besteht ausschließlich durch direkten Kontakt mit der virushaltigen Flüssigkeit der Hautläsionen. Sobald alle Bläschen vollständig verkrustet sind, geht von dem Patienten keine Infektionsgefahr mehr aus.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Ein häufiger Irrtum im Praxisalltag ist die Annahme, dass eine stattgehabte Gürtelrose lebenslang vor weiteren Episoden schützt. Die Leitlinie empfiehlt ausdrücklich die Impfung auch nach einem durchgemachten Herpes Zoster, sobald die Läsionen vollständig abgeheilt sind. Zudem wird betont, bei immunsupprimierten Patienten strikt darauf zu achten, ausschließlich den Totimpfstoff zu verwenden.

Häufig gestellte Fragen

Die STIKO empfiehlt die Standardimpfung gegen Herpes Zoster für alle Personen ab einem Alter von 60 Jahren.

Eine Indikationsimpfung ab 50 Jahren wird bei Vorliegen von Risikofaktoren empfohlen. Dazu zählen Immunsuppression, Diabetes, COPD, rheumatoide Arthritis oder chronische Nierenerkrankungen.

Es wird ausschließlich der adjuvantierte Totimpfstoff (Shingrix) empfohlen. Der Lebendimpfstoff wird laut Leitlinie nicht mehr empfohlen.

Gemäß der aktuellen Empfehlung ist derzeit keine Auffrischungsimpfung nach der abgeschlossenen Grundimmunisierung aus zwei Dosen vorgesehen.

Nein, ein akuter Herpes-Zoster-Schub stellt eine Kontraindikation dar. Die Impfung wird erst nach vollständiger Abheilung der Erkrankung empfohlen.

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Quelle: STIKO: Herpes Zoster (Gürtelrose) (RKI/STIKO, 2024). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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