G-BA2025

Garadacimab (HAE): Prophylaxe und Indikation ab 12 J.

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2025)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die Dokumentation des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) beschreibt das Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Garadacimab (Handelsname Andembry). Das Verfahren zur Bewertung des Zusatznutzens wurde im August 2025 offiziell abgeschlossen.

Das hereditäre Angioödem (HAE) ist eine seltene genetische Erkrankung, die durch wiederkehrende, potenziell lebensbedrohliche Schwellungen der Haut und Schleimhäute gekennzeichnet ist. Eine effektive medikamentöse Prophylaxe ist im klinischen Alltag entscheidend, um die Häufigkeit und Schwere dieser Attacken zu reduzieren.

Garadacimab wird spezifisch zur routinemäßigen Prophylaxe dieser wiederkehrenden Attacken eingesetzt. Die Anwendung richtet sich dabei an eine definierte Altersgruppe ab dem Jugendalter.

Empfehlungen

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten des G-BA-Beschlusses zur Nutzenbewertung.

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Gemäß der zitierten Fachinformation ist Garadacimab (Andembry) für folgende spezifische Indikation vorgesehen:

  • Routinemäßige Prophylaxe wiederkehrender Attacken des hereditären Angioödems (HAE).

  • Die Anwendung ist für erwachsene Personen zugelassen.

  • Ebenso ist der Einsatz bei Jugendlichen ab einem Alter von 12 Jahren indiziert.

Zusatznutzen und Vergleichstherapie

Die Dokumentation verweist für die zentralen Ergebnisse der Nutzenbewertung auf die finalen Beschlussdokumente:

  • Die Definition der zweckmäßigen Vergleichstherapie sowie der spezifischen Patientenpopulationen erfolgt im Beschlusstext vom 21.08.2025.

  • Die detaillierte Begründung zum Ausmaß des Zusatznutzens ist in den zugehörigen "Tragenden Gründen" der Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie dokumentiert.

Verfahrensdetails der Nutzenbewertung

Der G-BA hat das Verfahren zur frühen Nutzenbewertung wie folgt strukturiert und abgeschlossen:

  • Das Verfahren begann am 01.03.2025 mit der Einreichung des Dossiers durch den pharmazeutischen Unternehmer.

  • Die Veröffentlichung der Nutzenbewertung durch das IQWiG erfolgte am 02.06.2025.

  • Die finale Beschlussfassung über den Zusatznutzen trat am 21.08.2025 in Kraft.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass für die Verordnung von Garadacimab die spezifischen Festlegungen des G-BA zur zweckmäßigen Vergleichstherapie und zum Zusatznutzen in der Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie zu berücksichtigen sind.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA-Dokumentation ist das Medikament für Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren indiziert.

Das Medikament wird zur routinemäßigen Prophylaxe wiederkehrender Attacken des hereditären Angioödems (HAE) eingesetzt.

Die G-BA-Dokumentation verweist für die genaue Definition der Vergleichstherapie und der Patientenpopulationen auf den finalen Beschlusstext vom 21.08.2025.

Die finale Beschlussfassung durch den G-BA erfolgte am 21.08.2025. Der Beschluss trat am selben Tag in Kraft.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Garadacimab (hereditäres Angioödem, Prophylaxe, ≥ 12 Jahre) (G-BA, 2025). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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