Upadacitinib bei atopischer Dermatitis: G-BA Beschluss
Hintergrund
Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Daten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Nutzenbewertung nach § 35a SGB V. Gegenstand des Verfahrens ist der Wirkstoff Upadacitinib (Handelsname Rinvoq).
Die atopische Dermatitis (Neurodermitis) ist eine chronisch-entzündliche Hauterkrankung, die mit starkem Juckreiz und Ekzemen einhergeht. Bei mittelschweren bis schweren Verläufen reicht eine topische Behandlung oft nicht aus, sodass eine systemische Therapie indiziert ist.
Upadacitinib ist ein Januskinase-Inhibitor (JAK-Inhibitor), der in die intrazelluläre Signalübertragung eingreift. Das vorliegende G-BA-Verfahren bewertet den Nutzen dieses Wirkstoffs für ein neues Anwendungsgebiet in der Dermatologie.
Empfehlungen
Der G-BA definiert in seinem Beschluss vom 17.02.2022 die Rahmenbedingungen für den Einsatz von Upadacitinib im untersuchten Anwendungsgebiet.
Zugelassenes Anwendungsgebiet
Laut Dokument wird Upadacitinib (Rinvoq) für folgende Indikation bewertet:
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Behandlung der mittelschweren bis schweren atopischen Dermatitis
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Zielgruppe sind Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren
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Voraussetzung ist, dass die Betroffenen für eine systemische Therapie infrage kommen
Verfahrensdetails
Das Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V für dieses neue Anwendungsgebiet wurde am 01.09.2021 eingeleitet. Der finale Beschluss zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (Anlage XII) trat am 17.02.2022 in Kraft.
💡Praxis-Tipp
Bei der Indikationsstellung für Upadacitinib (Rinvoq) ist darauf zu achten, dass das Präparat gemäß G-BA-Beschluss spezifisch für Personen ab 12 Jahren mit mittelschwerer bis schwerer atopischer Dermatitis vorgesehen ist. Es wird vorausgesetzt, dass die Betroffenen für eine systemische Therapie infrage kommen.
Häufig gestellte Fragen
Laut G-BA-Dokument wird Upadacitinib (Rinvoq) zur Behandlung von Jugendlichen ab 12 Jahren sowie bei Erwachsenen angewendet.
Das Anwendungsgebiet umfasst gemäß der Nutzenbewertung die mittelschwere bis schwere atopische Dermatitis. Voraussetzung ist zudem, dass eine systemische Therapie indiziert ist.
Die Bewertung basiert auf dem Verfahren nach § 35a SGB V durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Der entsprechende Beschluss für das neue Anwendungsgebiet trat am 17.02.2022 in Kraft.
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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Upadacitinib (Neues Anwendungsgebiet: atopische Dermatitis, ≥ 12 Jahre) (G-BA, 2021). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.