Melatonin bei Schlafstörungen (Kinder): G-BA Beschluss
Hintergrund
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Melatonin (Handelsname Slenyto®) durchgeführt. Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten des G-BA-Dokuments.
Melatonin wird zur Behandlung von Schlafstörungen (Insomnie) eingesetzt. Das spezifische Anwendungsgebiet in diesem Verfahren umfasst Kinder und Jugendliche im Alter von 2 bis 18 Jahren.
Voraussetzung für die Anwendung in diesem Kontext ist das Vorliegen einer Autismus-Spektrum-Störung (ASS) und/oder des Smith-Magenis-Syndroms. Zudem müssen vorangegangene konservative Maßnahmen zur Schlafverbesserung ausgeschöpft sein.
Empfehlungen
Der G-BA-Beschluss formuliert die Rahmenbedingungen für den Einsatz von Melatonin (Slenyto®):
Zugelassenes Anwendungsgebiet
Laut Fachinformation ist das Präparat für folgende Indikation vorgesehen:
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Behandlung von Schlafstörungen (Insomnie)
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Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche im Alter von 2 bis 18 Jahren
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Vorliegen einer Autismus-Spektrum-Störung (ASS) und/oder eines Smith-Magenis-Syndroms
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Voraussetzung ist, dass vorangegangene Schlafhygienemaßnahmen unzureichend waren
Verfahrensstatus und Aufhebung
Der ursprüngliche Beschluss zur Nutzenbewertung stammt vom 4. Juli 2019. Gemäß den aktuellen Dokumenten des G-BA wurden die Feststellungen zur Nutzenbewertung jedoch aufgehoben.
Der Beschluss zur Aufhebung trat am 17. Oktober 2024 in Kraft. Ein weiteres Bewertungsverfahren vom 1. Oktober 2024 wurde laut Dokumentation eingestellt.
💡Praxis-Tipp
Es wird darauf hingewiesen, dass eine medikamentöse Therapie mit Melatonin bei den genannten Indikationen erst in Betracht kommt, wenn konservative Schlafhygienemaßnahmen unzureichend waren. Zudem ist der aktuelle administrative Status zu beachten, da die ursprünglichen Feststellungen zur Nutzenbewertung durch den G-BA im Jahr 2024 aufgehoben wurden.
Häufig gestellte Fragen
Laut G-BA ist das Präparat für Kinder und Jugendliche von 2 bis 18 Jahren mit Autismus-Spektrum-Störung oder Smith-Magenis-Syndrom indiziert. Voraussetzung ist das Vorliegen einer Insomnie.
Der Dokumentation zufolge ist das Medikament erst indiziert, wenn vorangegangene Schlafhygienemaßnahmen unzureichend waren. Dies stellt eine grundlegende Voraussetzung für die medikamentöse Anwendung dar.
Die ursprünglichen Feststellungen zur Nutzenbewertung aus dem Jahr 2019 wurden gemäß G-BA-Dokumentation im Oktober 2024 aufgehoben. Ein weiteres Verfahren wurde kurz darauf eingestellt.
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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Melatonin (G-BA, 2019). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.