G-BA2019

Melatonin bei Schlafstörungen (Kinder): G-BA Beschluss

Diese Leitlinie stammt aus 2019 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2019)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Melatonin (Handelsname Slenyto®) durchgeführt. Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten des G-BA-Dokuments.

Melatonin wird zur Behandlung von Schlafstörungen (Insomnie) eingesetzt. Das spezifische Anwendungsgebiet in diesem Verfahren umfasst Kinder und Jugendliche im Alter von 2 bis 18 Jahren.

Voraussetzung für die Anwendung in diesem Kontext ist das Vorliegen einer Autismus-Spektrum-Störung (ASS) und/oder des Smith-Magenis-Syndroms. Zudem müssen vorangegangene konservative Maßnahmen zur Schlafverbesserung ausgeschöpft sein.

Empfehlungen

Der G-BA-Beschluss formuliert die Rahmenbedingungen für den Einsatz von Melatonin (Slenyto®):

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Laut Fachinformation ist das Präparat für folgende Indikation vorgesehen:

  • Behandlung von Schlafstörungen (Insomnie)

  • Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche im Alter von 2 bis 18 Jahren

  • Vorliegen einer Autismus-Spektrum-Störung (ASS) und/oder eines Smith-Magenis-Syndroms

  • Voraussetzung ist, dass vorangegangene Schlafhygienemaßnahmen unzureichend waren

Verfahrensstatus und Aufhebung

Der ursprüngliche Beschluss zur Nutzenbewertung stammt vom 4. Juli 2019. Gemäß den aktuellen Dokumenten des G-BA wurden die Feststellungen zur Nutzenbewertung jedoch aufgehoben.

Der Beschluss zur Aufhebung trat am 17. Oktober 2024 in Kraft. Ein weiteres Bewertungsverfahren vom 1. Oktober 2024 wurde laut Dokumentation eingestellt.

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💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass eine medikamentöse Therapie mit Melatonin bei den genannten Indikationen erst in Betracht kommt, wenn konservative Schlafhygienemaßnahmen unzureichend waren. Zudem ist der aktuelle administrative Status zu beachten, da die ursprünglichen Feststellungen zur Nutzenbewertung durch den G-BA im Jahr 2024 aufgehoben wurden.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA ist das Präparat für Kinder und Jugendliche von 2 bis 18 Jahren mit Autismus-Spektrum-Störung oder Smith-Magenis-Syndrom indiziert. Voraussetzung ist das Vorliegen einer Insomnie.

Der Dokumentation zufolge ist das Medikament erst indiziert, wenn vorangegangene Schlafhygienemaßnahmen unzureichend waren. Dies stellt eine grundlegende Voraussetzung für die medikamentöse Anwendung dar.

Die ursprünglichen Feststellungen zur Nutzenbewertung aus dem Jahr 2019 wurden gemäß G-BA-Dokumentation im Oktober 2024 aufgehoben. Ein weiteres Verfahren wurde kurz darauf eingestellt.

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KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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