G-BA2021

Lusutrombopag bei Thrombozytopenie: G-BA Nutzenbewertung

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KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2021)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Dieser Artikel fasst die Eckdaten des Nutzenbewertungsverfahrens des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zum Wirkstoff Lusutrombopag (Handelsname Mulpleo) zusammen. Das Verfahren nach § 35a SGB V wurde im Mai 2022 abgeschlossen.

Patienten mit chronischen Lebererkrankungen entwickeln häufig eine schwere Thrombozytopenie. Dies stellt ein erhebliches klinisches Risiko dar, insbesondere wenn chirurgische oder diagnostische Eingriffe notwendig werden.

Um das Blutungsrisiko bei diesen Eingriffen zu minimieren, ist ein adäquates Management der Thrombozytenzahlen essenziell. Lusutrombopag wird in diesem Kontext eingesetzt, um die Thrombozytenzahl vor geplanten Eingriffen gezielt zu erhöhen.

Empfehlungen

Der Beschluss des G-BA definiert das genaue Anwendungsgebiet für den Wirkstoff Lusutrombopag.

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Laut G-BA wird Lusutrombopag (Mulpleo) für folgende spezifische Indikation angewendet:

  • Behandlung von schwerer Thrombozytopenie

  • Bei erwachsenen Personen mit einer chronischen Lebererkrankung

  • Wenn sich diese Personen invasiven Eingriffen unterziehen müssen

Verfahrensdetails

Das Nutzenbewertungsverfahren wurde offiziell am 19.05.2022 mit einer Beschlussfassung abgeschlossen. Die Festlegung einer zweckmäßigen Vergleichstherapie ist Teil der tragenden Gründe dieses Beschlusses.

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💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass der Einsatz von Lusutrombopag spezifisch an das Vorliegen einer chronischen Lebererkrankung und einen bevorstehenden invasiven Eingriff geknüpft ist. Eine generelle Anwendung bei Thrombozytopenien anderer Genese wird durch das vom G-BA bewertete Anwendungsgebiet nicht abgedeckt.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA wird das Medikament zur Behandlung einer schwerwiegenden Thrombozytopenie eingesetzt. Voraussetzung ist das Vorliegen einer chronischen Lebererkrankung vor einem geplanten invasiven Eingriff.

Das Verfahren zur Nutzenbewertung durch den G-BA wurde am 19. Mai 2022 mit einem entsprechenden Beschluss offiziell beendet.

Das vom G-BA definierte Anwendungsgebiet beschränkt sich explizit auf erwachsene Personen.

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