Linvoseltamab bei Multiplem Myelom: G-BA Nutzenbewertung
Hintergrund
Das Multiple Myelom ist eine maligne Erkrankung der Plasmazellen im Knochenmark. Trotz erheblicher therapeutischer Fortschritte erleiden die meisten Betroffenen im Verlauf ein Rezidiv, was den Bedarf an neuen Therapieoptionen in späteren Behandlungslinien unterstreicht.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein Nutzenbewertungsverfahren für den Wirkstoff Linvoseltamab (Handelsname Lynozyfic) durchgeführt. Das Verfahren wurde im März 2026 mit einem entsprechenden Beschluss abgeschlossen.
Linvoseltamab wird im Rahmen der onkologischen Therapie als Monotherapie eingesetzt. Die Bewertung fokussiert sich auf stark vorbehandelte erwachsene Personen mit rezidiviertem und refraktärem Krankheitsverlauf.
Empfehlungen
Der Beschluss des G-BA definiert die genauen Kriterien für den Einsatz von Linvoseltamab (Lynozyfic).
Zugelassenes Anwendungsgebiet
Laut G-BA wird Linvoseltamab als Monotherapie für erwachsene Personen mit rezidiviertem und refraktärem multiplem Myelom angewendet. Dabei müssen spezifische Vorbehandlungen erfolgt sein.
Es wird vorausgesetzt, dass zuvor bereits mindestens drei Therapien verabreicht wurden. Diese Vortherapien müssen zwingend folgende Wirkstoffklassen umfassen:
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Einen Proteasom-Inhibitor
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Einen Immunmodulator
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Einen monoklonalen Anti-CD38-Antikörper
Krankheitsprogression
Gemäß den Vorgaben muss während der letzten durchgeführten Therapie eine Krankheitsprogression dokumentiert worden sein. Erst bei Erfüllung dieser Kriterien entspricht der Einsatz dem bewerteten Anwendungsgebiet.
💡Praxis-Tipp
Bei der Indikationsstellung für Linvoseltamab ist streng auf die vollständige Vorbehandlung zu achten. Der Beschluss setzt zwingend voraus, dass die Betroffenen zuvor mit einem Proteasom-Inhibitor, einem Immunmodulator und einem Anti-CD38-Antikörper behandelt wurden und darunter progredient waren.
Häufig gestellte Fragen
Laut G-BA ist Linvoseltamab als Monotherapie für Erwachsene mit rezidiviertem und refraktärem multiplem Myelom vorgesehen. Voraussetzung sind mindestens drei spezifische Vortherapien.
Der Beschluss fordert mindestens drei vorangegangene Therapien. Diese müssen einen Proteasom-Inhibitor, einen Immunmodulator und einen monoklonalen Anti-CD38-Antikörper umfassen.
Gemäß der Nutzenbewertung wird Linvoseltamab (Lynozyfic) in diesem spezifischen Anwendungsgebiet ausschließlich als Monotherapie eingesetzt.
Die Vorgaben verlangen, dass eine Krankheitsprogression während der letzten durchgeführten Therapie gezeigt worden sein muss.
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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Linvoseltamab (Multiples Myelom, mind. 3 Vortherapien, Monotherapie) (G-BA, 2025). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.