Fidaxomicin bei CDI bei Kindern: G-BA Nutzenbewertung
Hintergrund
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Jahr 2020 ein Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Fidaxomicin (Handelsname Dificlir) durchgeführt. Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten des Beschlusses zum neuen Anwendungsgebiet.
Clostridioides-difficile-Infektionen (CDI), auch als Clostridioides-difficile-assoziierte Diarrhö (CDAD) bekannt, stellen eine ernstzunehmende gastrointestinale Erkrankung dar. Die Erweiterung des Anwendungsgebiets zielt auf die pädiatrische Versorgung ab.
Empfehlungen
Der Beschluss formuliert folgende Eckdaten zum Anwendungsgebiet:
Zugelassene Indikation
Laut G-BA wird Fidaxomicin in Form von Filmtabletten für folgende Indikation bewertet:
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Behandlung von Clostridioides-difficile-Infektionen (CDI)
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Alternativbezeichnung: Clostridioides-difficile-assoziierte Diarrhö (CDAD)
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Zielgruppe: Erwachsene, Kinder und Jugendliche
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Voraussetzung: Ein Körpergewicht von mindestens 12,5 kg
Verfahrensdetails
Das Verfahren zur Nutzenbewertung für dieses neue Anwendungsgebiet wurde am 3. September 2020 abgeschlossen. Es ergänzt eine frühere Bewertung des Wirkstoffs aus dem Jahr 2013.
💡Praxis-Tipp
Bei der Verordnung von Fidaxomicin (Dificlir) als Filmtablette an Kinder und Jugendliche ist zwingend auf das Körpergewicht zu achten. Gemäß dem G-BA-Beschluss ist die Anwendung in dieser Darreichungsform erst ab einem Mindestgewicht von 12,5 kg vorgesehen.
Häufig gestellte Fragen
Laut G-BA-Beschluss ist Fidaxomicin (Dificlir) in Form von Filmtabletten für Kinder und Jugendliche ab einem Körpergewicht von mindestens 12,5 kg zugelassen.
Das Verfahren bezieht sich auf die Behandlung der Clostridioides-difficile-Infektion (CDI), welche auch als Clostridioides-difficile-assoziierte Diarrhö (CDAD) bezeichnet wird.
Der in der Nutzenbewertung des G-BA genannte Handelsname für den Wirkstoff Fidaxomicin lautet Dificlir.
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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Fidaxomicin (Neues Anwendungsgebiet: Clostridioides-difficile-Infektion, Kinder und Jugendliche) (G-BA, 2020). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.