G-BA2020

Caplacizumab bei aTTP (12-18 Jahre): G-BA Nutzenbewertung

Diese Leitlinie stammt aus 2020 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2020)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Dieser Artikel basiert auf den administrativen Daten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Nutzenbewertung von Caplacizumab (Cablivi®). Das Verfahren aus dem Jahr 2020/2021 behandelt eine Indikationserweiterung des Wirkstoffs.

Die erworbene thrombotisch-thrombozytopenische Purpura (aTTP) ist eine seltene, lebensbedrohliche Erkrankung des Blutes und der blutbildenden Organe. Caplacizumab besitzt den Status eines Arzneimittels zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug).

Da der Quelltext ausschließlich verfahrenstechnische Metadaten enthält, fasst dieser Artikel die Eckdaten des Bewertungsverfahrens für die Anwendung bei Jugendlichen zusammen. Klinische Dosierungs- oder Therapieempfehlungen sind nicht Teil dieses G-BA-Dokuments.

Empfehlungen

Die G-BA-Dokumentation formuliert folgende verfahrenstechnische Eckdaten:

Gegenstand des Verfahrens

Laut G-BA bezieht sich die Nutzenbewertung auf den Wirkstoff Caplacizumab. Die Bewertung umfasst das folgende neue Anwendungsgebiet:

  • Indikation: Erworbene thrombotisch-thrombozytopenische Purpura (aTTP)

  • Altersgruppe: Jugendliche von 12 bis unter 18 Jahren

  • Klassifikation: Orphan Drug (Arzneimittel für seltene Leiden)

Verfahrensablauf

Das Bewertungsverfahren nach § 35a SGB V wurde am 15.07.2020 offiziell eingeleitet. Der G-BA veröffentlichte die Nutzenbewertung am 15.10.2020, gefolgt von einer mündlichen Anhörung im November 2020.

Die finale Beschlussfassung zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (Anlage XII) erfolgte am 07.01.2021. Das Verfahren gilt laut Dokumentation als abgeschlossen.

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💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass Caplacizumab (Cablivi®) für die Behandlung der aTTP bei Jugendlichen ab 12 Jahren den regulären G-BA-Nutzenbewertungsprozess für Orphan Drugs durchlaufen hat. Für die Verordnung und Erstattungsfähigkeit bei dieser spezifischen Altersgruppe gelten die entsprechenden Bestimmungen der Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie mit Stand vom Januar 2021.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA bezieht sich dieses spezifische Nutzenbewertungsverfahren auf Jugendliche im Alter von 12 bis unter 18 Jahren.

Das Dokument nennt als therapeutisches Gebiet die erworbene thrombotisch-thrombozytopenische Purpura (aTTP).

Ja, laut den Unterlagen des G-BA ist Caplacizumab als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) klassifiziert.

Die finale Beschlussfassung durch den G-BA erfolgte am 07.01.2021. Damit trat die entsprechende Änderung der Arzneimittel-Richtlinie in Kraft.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Caplacizumab (neues Anwendungsgebiet: thrombotisch-thrombozytopenische Purpura, 12 bis <18 Jahre) (G-BA, 2020). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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