NICE2026Gynäkologie

Fetale Überwachung unter Geburt: CTG-Interpretation

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: NICE (2026)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die Überwachung des fetalen Wohlbefindens unter der Geburt ist ein zentraler Bestandteil der intrapartalen Betreuung. Die NICE-Leitlinie NG229 liefert hierzu strukturierte Empfehlungen für die klinische Praxis.

Im Fokus stehen die Risikobewertung zur Wahl der geeigneten Überwachungsmethode sowie die korrekte Interpretation von Überwachungsbefunden. Dabei wird betont, dass die fetale Herzfrequenzüberwachung kein isoliertes Diagnostikum ist.

Die Befunde müssen stets im Gesamtkontext der maternalen und fetalen Situation sowie des Geburtsfortschritts betrachtet werden. Die Leitlinie unterstreicht zudem die Wichtigkeit der partizipativen Entscheidungsfindung mit der Schwangeren.

Empfehlungen

Die Leitlinie formuliert folgende Kernempfehlungen:

Initiale Beurteilung und intermittierende Auskultation

Bei Frauen mit geringem Komplikationsrisiko wird in der etablierten Eröffnungsphase eine intermittierende Auskultation empfohlen. Diese sollte laut Leitlinie nach einer getasteten Wehe für mindestens eine Minute erfolgen und alle 15 Minuten wiederholt werden.

In der Austreibungsphase ist die Frequenz der Auskultation auf mindestens alle 5 Minuten zu erhöhen. Es wird geraten, zeitgleich den mütterlichen Puls zu tasten, um die Herzschläge zu differenzieren.

Bei Auffälligkeiten wird eine häufigere Auskultation und eine vollständige klinische Reevaluation empfohlen. Dies gilt beispielsweise bei einem Herzfrequenzanstieg um 20 oder mehr Schläge pro Minute oder wenn Dezelerationen gehört werden.

Indikationen für ein kontinuierliches CTG

Ein kontinuierliches CTG wird bei Vorliegen von antenatalen oder intrapartalen Risikofaktoren empfohlen.

Zu den antenatalen Risikofaktoren zählen unter anderem:

  • Vorangegangene Sectio oder andere Uterusnarben

  • Hypertensive Erkrankungen oder medikamentös behandelter Diabetes mellitus

  • Fetale Wachstumsrestriktion oder reduzierte Kindsbewegungen

  • Übertragung (mehr als 42+0 Schwangerschaftswochen)

Zu den intrapartalen Risikofaktoren, die ein CTG erforderlich machen, gehören:

  • Mekoniumabgang oder mütterliches Fieber (ab 38 Grad Celsius)

  • Frische vaginale Blutungen oder blutiges Fruchtwasser

  • Wehensturm (5 oder mehr Wehen in 10 Minuten)

  • Einsatz von Oxytocin oder einer Regionalanalgesie

CTG-Interpretation und Kategorisierung

Die Leitlinie empfiehlt die systematische Beurteilung von vier CTG-Merkmalen: Wehen, fetale Grundfrequenz, Variabilität und Dezelerationen. Diese Merkmale werden in die Kategorien Weiß, Bernstein (Amber) oder Rot eingeteilt.

Basierend auf diesen Merkmalen wird das CTG wie folgt kategorisiert:

CTG-KategorieKriterien basierend auf den 4 Merkmalen
NormalKeine Bernstein- oder Rot-Merkmale (alle 4 Merkmale sind weiß)
SuspektGenau 1 Merkmal ist Bernstein
Pathologisch1 Merkmal ist Rot ODER 2 oder mehr Merkmale sind Bernstein

Bei einem pathologischen CTG wird eine dringende ärztliche Beurteilung empfohlen. Akute Ereignisse wie ein Nabelschnurvorfall oder eine Uterusruptur müssen ausgeschlossen werden.

Konservative Maßnahmen und weitere Diagnostik

Bei Hinweisen auf eine fetale Gefährdung empfiehlt die Leitlinie konservative Maßnahmen. Dazu gehören die Mobilisation der Frau, die Vermeidung der Rückenlage sowie die Reduktion oder das Absetzen von Oxytocin.

Bei einem suspekten CTG kann eine digitale fetale Kopfstimulation erwogen werden. Bezüglich der fetalen Blutgasanalyse (Fetal Blood Sampling) spricht die Leitlinie aufgrund unzureichender Evidenz keine Empfehlung aus.

Kontraindikationen

Die Leitlinie rät ausdrücklich davon ab, der Mutter Sauerstoff über eine Gesichtsmaske als konservative Maßnahme zur Behandlung fetaler Herzfrequenzauffälligkeiten zu verabreichen, da dies dem Kind schaden kann.

Ebenso wird von einer Amnioinfusion zur intrauterinen fetalen Reanimation abgeraten.

Intravenöse Flüssigkeiten sollen nicht zur Behandlung fetaler Herzfrequenzanomalien eingesetzt werden, es sei denn, die Frau ist hypoton oder zeigt Zeichen einer Sepsis.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Die Leitlinie warnt davor, sich bei der Beurteilung des fetalen Zustands ausschließlich auf die CTG-Kategorisierung zu verlassen. Es wird betont, dass das CTG immer im Kontext der gesamten klinischen Situation, einschließlich antenataler und intrapartaler Risikofaktoren wie Sepsis oder langsamem Geburtsfortschritt, interpretiert werden muss. Zudem wird darauf hingewiesen, dass in der Austreibungsphase das Risiko einer Verwechslung von mütterlicher und fetaler Herzfrequenz besonders hoch ist.

Häufig gestellte Fragen

Laut Leitlinie wird bei Frauen mit geringem Risiko in der Eröffnungsphase eine intermittierende Auskultation alle 15 Minuten für mindestens eine Minute nach einer Wehe empfohlen. In der Austreibungsphase sollte dies mindestens alle 5 Minuten erfolgen.

Ein kontinuierliches CTG wird empfohlen, wenn antenatale Risikofaktoren wie eine vorangegangene Sectio, Präeklampsie oder Wachstumsrestriktion vorliegen. Auch neu auftretende intrapartale Faktoren wie Mekoniumabgang, Fieber oder der Einsatz von Oxytocin machen laut Leitlinie ein CTG erforderlich.

Die Leitlinie empfiehlt bei einem pathologischen CTG eine sofortige Beurteilung durch einen Geburtshelfer und eine erfahrene Hebamme. Akute Ursachen müssen ausgeschlossen und konservative Maßnahmen wie ein Positionswechsel oder das Absetzen von Oxytocin eingeleitet werden.

Die NICE-Leitlinie spricht aufgrund unzureichender Evidenz keine Empfehlung für oder gegen die fetale Blutgasanalyse (Microblood-Untersuchung) aus. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zeit für die Probenentnahme eine notwendige Geburtsbeendigung verzögern kann.

Es wird ausdrücklich davon abgeraten, der Mutter Sauerstoff zur Behandlung von fetalen Herzfrequenzauffälligkeiten zu verabreichen. Laut Leitlinie kann diese Maßnahme dem ungeborenen Kind schaden.

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Quelle: Fetal monitoring in labour (NICE, 2026). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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