G-BA2022

Faricimab (Vabysmo): Therapieempfehlung bei nAMD/DMÖ

Diese Leitlinie stammt aus 2022 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2022)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Faricimab (Handelsname Vabysmo) durchgeführt. Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Rahmendaten des G-BA-Beschlusses.

Faricimab wird in der Augenheilkunde zur Behandlung von Netzhauterkrankungen eingesetzt. Die neovaskuläre (feuchte) altersabhängige Makuladegeneration (nAMD) und das diabetische Makulaödem (DMÖ) sind schwerwiegende Erkrankungen, die unbehandelt zu einem massiven Sehverlust führen können.

Ziel der medikamentösen Therapie ist es, die pathologische Gefäßneubildung und die Gefäßpermeabilität in der Makula zu hemmen. Dadurch soll die Sehkraft der betroffenen Personen erhalten oder verbessert werden.

Empfehlungen

Die vorliegenden Informationen beschreiben die formalen Rahmenbedingungen der G-BA-Nutzenbewertung.

Zugelassene Anwendungsgebiete

Laut Fachinformation wird Faricimab (Vabysmo) für die Behandlung von erwachsenen Personen in folgenden Indikationen angewendet:

  • Neovaskuläre (feuchte) altersabhängige Makuladegeneration (nAMD)

  • Visusbeeinträchtigung infolge eines diabetischen Makulaödems (DMÖ)

Verfahrensablauf

Das Bewertungsverfahren für den von der Roche Pharma AG vertriebenen Wirkstoff wurde im Oktober 2022 initiiert. Der finale Beschluss des G-BA zur Nutzenbewertung und zur zweckmäßigen Vergleichstherapie erfolgte am 06.04.2023.

Ein ergänzender Beschluss zu den Therapiekosten trat am 29.06.2023 in Kraft.

Ergebnis der Nutzenbewertung

Der vorliegende administrative Quelltext enthält keine expliziten Angaben zum konkreten Ausmaß des Zusatznutzens für die verschiedenen Patientengruppen.

Die detaillierten tragenden Gründe, die Definition der zweckmäßigen Vergleichstherapie sowie das finale Ausmaß des Zusatznutzens sind ausschließlich in den verlinkten Volltexten der Arzneimittel-Richtlinie (Anlage XII) dokumentiert.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Da der administrative G-BA-Text das konkrete Ausmaß des Zusatznutzens nicht explizit beziffert, sind für die klinische Einordnung und den Vergleich mit der zweckmäßigen Vergleichstherapie die vollständigen Beschlussdokumente der Anlage XII maßgeblich.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA wird Faricimab bei erwachsenen Personen zur Behandlung der neovaskulären (feuchten) altersabhängigen Makuladegeneration (nAMD) angewendet. Zudem ist es bei Visusbeeinträchtigung infolge eines diabetischen Makulaödems (DMÖ) indiziert.

Der Wirkstoff Faricimab wird unter dem Handelsnamen Vabysmo vertrieben.

Das Medikament wird von der Roche Pharma AG vertrieben.

Der finale Beschluss zur Nutzenbewertung von Faricimab erfolgte am 06.04.2023. Ein weiterer Beschluss zu den Therapiekosten trat am 29.06.2023 in Kraft.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Faricimab (Neovaskuläre altersabhängige Makuladegeneration) (G-BA, 2022). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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