G-BA2011

Eribulin (Halaven): Indikation beim Mammakarzinom

Diese Leitlinie stammt aus 2011 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2011)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Das Mammakarzinom (Brustkrebs) ist die häufigste Krebserkrankung bei Frauen. In fortgeschrittenen Stadien kommen verschiedene chemotherapeutische Wirkstoffe zum Einsatz.

Eribulin (Handelsname Halaven) ist ein Zytostatikum, das in der onkologischen Therapie des Mammakarzinoms Anwendung findet.

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Daten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur frühen Nutzenbewertung nach § 35a SGB V aus dem Jahr 2011. Da es sich um ein rein administratives Dokument handelt, enthält der Quelltext keine klinischen Ergebnisse zum Ausmaß des Zusatznutzens für spezifische Subgruppen, sondern dokumentiert ausschließlich den formalen Verfahrensablauf.

Empfehlungen

Der G-BA dokumentiert folgenden Verfahrensstand zur Nutzenbewertung:

Ursprüngliches Verfahren

Der G-BA hat im Jahr 2011 ein Nutzenbewertungsverfahren für den Wirkstoff Eribulin (Halaven) beim Mammakarzinom eingeleitet. Der ursprüngliche Beschluss dazu wurde am 19.04.2012 gefasst und unterlag einer Befristung bis zum 19.04.2014.

Laut G-BA-Dokumentation ist dieser ursprüngliche Beschluss mittlerweile aufgehoben.

Nachfolgende Bewertungen

Die Aufhebung erfolgte durch ein neues Nutzenbewertungsverfahren vom 01.08.2014. Dieses umfasste laut Dokumentation folgende Anwendungsgebiete:

  • Neubewertung nach Fristablauf beim Mammakarzinom nach mindestens zwei Chemotherapien

  • Bewertung für das neue Anwendungsgebiet beim Mammakarzinom nach mindestens einer Chemotherapie

Es wird in den Unterlagen darauf hingewiesen, dass weitere abgeschlossene Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff aus den Jahren 2014 und 2016 vorliegen.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass der ursprüngliche G-BA-Beschluss zu Eribulin aus dem Jahr 2012 aufgehoben wurde und für die aktuelle klinische Bewertung die nachfolgenden Beschlüsse ab dem Jahr 2014 herangezogen werden müssen.

Häufig gestellte Fragen

Das Verfahren bezog sich auf das therapeutische Gebiet des Mammakarzinoms.

Nein, laut G-BA-Dokumentation wurde der Beschluss vom 19.04.2012 aufgehoben. Er wurde durch ein neues Verfahren im Jahr 2014 ersetzt.

Die Neubewertung umfasste das Mammakarzinom nach mindestens zwei Chemotherapien. Zudem wurde als neues Anwendungsgebiet das Mammakarzinom nach mindestens einer Chemotherapie bewertet.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Eribulin (G-BA, 2011). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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