Impfungen in Schwangerschaft und Stillzeit: Embryotox

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: Embryotox (2026)|Arzneimittel-Fachinformation|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf der Kurzinformation der Embryotox-Leitlinie. Infektionskrankheiten können während einer Schwangerschaft sowohl bei der werdenden Mutter als auch beim ungeborenen Kind zu schweren Komplikationen führen.

Einige dieser Infektionen sind durch Impfungen vermeidbar oder können in ihrem Verlauf deutlich abgemildert werden. Daher ist ein adäquater Impfschutz ein essenzieller Bestandteil der Schwangerenvorsorge.

Laut Leitlinie sollte der Impfstatus idealerweise bereits bei bestehendem Kinderwunsch überprüft werden. Fehlende Impfungen können so rechtzeitig vor dem Eintritt einer Schwangerschaft nachgeholt werden.

Empfehlungen

Die Embryotox-Leitlinie formuliert folgende Kernempfehlungen zum Vorgehen bei Impfungen:

Vor der Schwangerschaft

Es wird empfohlen, den Impfstatus bereits bei der Planung einer Schwangerschaft zu überprüfen. Besonders wichtig ist laut Leitlinie ein bestehender Impfschutz gegen Röteln, bevor eine Schwangerschaft eintritt.

Totimpfstoffe in der Schwangerschaft

Für die üblichen, in Deutschland empfohlenen Totimpfstoffe ist gemäß Leitlinie von einer hohen Sicherheit auszugehen. Negative Auswirkungen auf die embryonale Entwicklung sind im ersten Trimenon nicht zu erwarten.

Im zweiten und dritten Trimenon werden bestimmte Totimpfstoffe gezielt verabreicht:

  • Pertussis (Keuchhusten): Dient vorrangig dem Nestschutz des Neugeborenen in den ersten Lebensmonaten.

  • RSV (Respiratorisches Synzytial-Virus): Wird ebenfalls für den plazentaren Antikörpertransfer genutzt.

  • Saisonale Influenza (Grippe): Soll schwere Krankheitsverläufe bei der Mutter verhindern.

Stillzeit

Die üblichen Impfstoffe können laut Leitlinie auch stillenden Müttern verabreicht werden. Es ist keine Einschränkung des Stillens erforderlich, da die Impfstoffe für Säuglinge gut untersucht sind.

Kontraindikationen

Lebendimpfstoffe

Impfungen mit Lebendimpfstoffen (wie beispielsweise der Kombinationsimpfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln) gelten in der Schwangerschaft als kontraindiziert.

Vorgehen bei versehentlicher Impfung

Bei erfolgter Anwendung eines kontraindizierten Impfstoffs in der Schwangerschaft kann eine weiterführende Ultraschalluntersuchung angeboten werden. Diese dient der Bestätigung einer unauffälligen fetalen Entwicklung.

Ausnahmen in der Stillzeit

In der Stillzeit bestehen Ausnahmen für die Gelbfieber- und Dengue-Impfung. Die Leitlinie warnt, dass in einzelnen Fällen eine Enzephalitis bei gestillten Säuglingen nach einer mütterlichen Gelbfieber-Impfung berichtet wurde.

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💡Praxis-Tipp

Ein zentraler Hinweis der Leitlinie ist der Umgang mit versehentlich verabreichten Lebendimpfstoffen in der Schwangerschaft. Es wird darauf hingewiesen, dass in einem solchen Fall eine weiterführende Ultraschalldiagnostik zur fetalen Beurteilung angeboten werden kann. Zudem wird betont, dass Lebendimpfstoffe wie MMR strikt kontraindiziert sind, während Totimpfstoffe als hochgradig sicher gelten.

Häufig gestellte Fragen

Ja, die Leitlinie verweist auf die STIKO-Empfehlung, die eine Impfung gegen die saisonale Influenza in der Schwangerschaft ausdrücklich empfiehlt. Dies soll schwere Krankheitsverläufe bei der werdenden Mutter verhindern.

Laut Embryotox ist die Pertussis-Impfung mit Totimpfstoffen in dieser Phase sehr sicher. Sie wird gezielt eingesetzt, um dem Neugeborenen über den plazentaren Antikörpertransfer einen Nestschutz zu bieten.

Da es sich um einen Lebendimpfstoff handelt, ist die Impfung kontraindiziert. Die Leitlinie schlägt in einem solchen Fall vor, eine weiterführende Ultraschalluntersuchung zur Kontrolle der fetalen Entwicklung anzubieten.

Für die in Deutschland üblichen Impfstoffe ist gemäß Leitlinie keine Einschränkung des Stillens erforderlich. Ausnahmen bilden lediglich die Impfungen gegen Gelbfieber und Dengue-Fieber.

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KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt. Vor jeder Anwendung oder Verschreibung muss die aktuelle Fachinformation konsultiert werden.

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